Frage an Achim Großmann von Andrea H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ausbildung beendet und was kommt danach.....?
Sehr geehrter Herr Großmann,
mein Sohn hat am 26.1.2008 die Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker beendet und bestanden. 1.) Warum ist es den Betrieben bis zum letzten Tag möglich, eine Auskunft darüber zu erteilen ob man übernommen wird oder nicht? Die Betriebe sollten dazu verpflichtet werden, zumindest 3 - 6 Monate vor Ausbildungsende gegenüber dem Auszubildeten eine verbindliche Auskunft zu erteilen. Mit der jetzigen Methode wird die Arbeitslosigkeit nur gefördert. Wie stellen Sie sich zu diesem Thema?
2.) Momentan setzen wir alle Hebel in Bewegung, daß er NICHT von Dauer arbeitslos ist. Leider kann ein Termin bei der Agentur für Arbeit erst in 4 Wochen stattfinden. Die Handwerkskammer in Aachen hat genügend offene Stellen, darf aber nicht vermitteln, da Vermittlungsgutschein ja erst beim Beratungstermin ausgestellt werden kann/darf!? Dies ist ein Widerspruch in sich. Da die Mühlen der Bundesagentur für Arbeit so langsam mahlen und die Handwerkskammer offene Stellen zur Verfügung hat, warum wird der Handwerkskammmer dann nicht gestattet direkt zu vermitteln?
Vielen Dank für Ihre Anwort im voraus und evtl. Umsetzung im Bundestag.
Sehr geehrte Frau Horbach,
gerne bin ich bereit, der von Ihnen geschilderten Problematik bei der Vermittlung von Arbeitsstellen auf den Grund zu gehen und auch Ihren Sohn zu unterstützen.
Hierfür benötige ich jedoch genauere Daten und Angaben zum Sachverhalt sowie zu Ihrem Sohn.
Ich bitte Sie deshalb, sich direkt an mein Berliner Abgeordnetenbüro zu wenden.
Anschrift und Telefonnummer finden Sie auf meiner Homepage unter
www.achimgrossmann.de
oder Sie schreiben eine Email an mein Büro: achim.grossmann@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Großmann