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Achim Großmann
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Frage von Ralph M. •

Frage an Achim Großmann von Ralph M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Großmann ,

als unser Vertreter im Bundestag , erklären Sie bitte einmal einem Normalbürger wie man sich als Abgeordneter des deutschen Volkes fühlt , wenn man einerseits die Steuerlasten ( Mehrwertsteuererhöhung , Streichung der Pendlerpauschale u.s.w. ) für das einfache Volk immer mehr erhöht und sich dann selbst eine Aufstockung der Diäten um fast 10% ( 700,- € ) gönnt?
Sicher hat der Deutsche Bundestag dafür eine plausible Erklärung .

Mit freundlichen Grüßen

R.Münstermann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Münstermann,

derzeit wird in der Öffentlichkeit rege über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung diskutiert. Das halte ich für legitim. Aus diesem Grund schildere ich Ihnen gerne meine Meinung zu diesem Thema.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die so genannte Diät für Bundestagsabgeordnete und die Altersentschädigung zuletzt im Januar 2003 erhöht wurden.
Seitdem beträgt das monatliche "Gehalt" eines Abgeordneten 7009 Euro brutto. Diese Entschädigung muss wie alle Einkommen versteuert werden. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ein dreizehntes Monatsgehalt erhalten wir Abgeordnete nicht.

Klar ist, dass dieses Gehalt immer noch viel Geld ist und wir damit mehr verdienen als die meisten unserer Wähler. Angesichts des Arbeitsaufkommens und verglichen mit Führungskräften in Wirtschaft, Verbänden und Gewerkschaften handelt es sich um eine sehr moderate Summe. Allerdings sollte niemand Politik machen, weil er oder sie viel Geld verdienen will - was in der Regel auch nicht der Fall ist. So ist auch mein Eindruck, dass die Höhe der Abgeordnetenentschädigung von den Bürgerinnen und Bürger weitgehend akzeptieren wird - wenn auch von nicht allen.

Die Kritik richtet zum einen dagegen, dass die Höhe der Diät und der Altersentschädigung von den Abgeordneten selbst entschieden wird. Viele Abgeordnete würden die Entscheidung gerne auf eine Expertenkommission übertragen, jedoch erlaubt das Grundgesetz dies genauso wenig wie die Einführung einer automatischen Anpassung in der Höhe der durchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter.

Wir wollen aber nun einen Maßstab für die Entlohnung der Abgeordneten einführen, indem wir die Entschädigung in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister von Städten und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern oder der einfachen Bundesrichter angepassen. Auf diese Weise wollen wir einen Maßstab für die Zukunft festlegen und damit dem Eindruck entgegenwirken, dass die Gesetze zu den Diäten die Abgeordneten zur "Selbstbedienung" einladen.

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage in den letzten Jahren haben wir Abgeordnete uns gegen eine Erhöhung unserer Entschädigung entschieden. Das war richtig. Nun aber wächst die Wirtschaft. Die Arbeitslosigkeit sinkt. Löhne, Gehälter und Renten steigen allmählich wieder. Auch die jüngsten Tarifabschlüsse in der Metall- und Chemieindustrie und im Baugewerbe bringen Lohnsteigerungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich. Angesichts der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist in meinen Augen auch eine Anhebung der Abgeordnetenentschädigung möglich und vertretbar.

Zum anderen richtet sich die öffentliche Kritik gegen den Altersversorgungsanspruch. Dieser Kritik am heutigen System wollen wir Rechnung tragen, indem wir folgende Änderungen vornehmen:

Der Anspruch auf Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten soll abgesenkt werden. Die neuen Regeln sehen eine Abkehr von den bisherigen, sich an der Vollversorgung orientierenden Regelung in Richtung einer lückenfüllenden Teilversorgung für die Mitgliedschaft im Parlament vor. Die Mitgliedschaft im Parlament stellt schließlich in den meisten Fällen nur einen Teil im Berufsleben der Abgeordneten dar.

Derzeit erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung in Höhe von 3 Prozent der monatlichen Diät. Das gilt jedoch nur, wenn er mindestens acht Jahre lang im im Bundestag war. Nach diesen acht Jahren erhält er also 24 Prozent der monatlichen Diät von derzeit 7.009 Euro als Altersversorgung.

Zukünftig sollen statt 3 Prozent nur noch 2,5 Prozent pro Jahr der Mitgliedschaft gezahlt werden.
Außerdem erwerben die Abgeordneten nach dem neuen Konzept einen Versorgungsanspruch bereits nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag. Damit soll verhindert werden, dass Politikerinnen und Politiker nur aus dem Grund im Bundestag bleiben, um nach acht Jahren einen Versorgungsanspruch für das Alter erworben zu haben. Auch die "Rente mit 67" soll künftig für Bundestagsabgeordnete gelten. Die Grenzen für die Altersentschädigung in der gesetzlichen Rentenversicherung werden stufenweise von dem 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Großmann