Frage an Achim Großmann von Manfred G. bezüglich Wirtschaft
Putzkräfte im Bundestag werden nach Informationen der Gewerkschaft IG BAU mit Dumpinglöhnen abgespeist. Angeblich sind sie zu langsam. So eine Meldung in Focus-online heute.
Dazu liest man dann, dass der Bundestag bei der Auftragsvergabe rechtlich keine tarifgerechte Entlohnung einfordern darf.
Das ist zunächst einmal richtig. Aber bei der Ausschreibung dieser Leistungen kann in den Ausschreibungsunterlagen ganz klar zur Bedingung gemacht werden, dass der Bieter sich verpflichtet, die jeweils gültigen Tariflöhne zu zahlen und bei Verstößen gegen diese Regelung der Vertrag sofort fristlos gekündigt werden kann. Dies kann man auch zur Bedingung machen, wenn Reinigungen nach Quadratmetern abgerechnet werden. Insofern kann die Bundestagsveraltung sofort reagieren, wenn hier ein Vertragsbruch festgestellt wird.
Und das wissen Sie ja als Jurist auch. Oder ? Das sagt ein Mann, Jahrgang 1928, der zwei Töchter, Jahrgang 52 und 54 hat. Ich würde gerne helfen, den Berlinern solche Ausschreibungsunterlagen zu formulieren.
Sehr geehrter Herr Görner,
vielen Dank für Ihren Eintrag, in dem Sie den Fall von sieben Reinigungskräften im Bundestag ansprechen, die nach Auskunft der IG Bau untertariflich bezahlt wurden. In diesem Fall wurde rückwirkend vom verantwortlichen Arbeitgeber der Stundenlohn auf den Satz des Tarifvertrages für Gebäudereiniger angehoben. Die Reinigungsfirma wird sich hierfür gegenüber dem Bundestag zu verantworten haben. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass eine Firma, die vom Bundestag Aufträge erhält, seine Mitarbeiter gesetzeswidrig entlohnt.
Sicherlich haben Sie Recht, dass es sich für den Bundestag rechtlich schwierig gestaltet ein solches Vorgehen mit den nötigen Konsequenzen zu ahnden. Als Bundestagsabgeordneter ist es mir aber nicht möglich, den von Ihnen gemachten Vorschlag direkt aufzugreifen. Jedoch können Sie sicher sein, dass nur Firmen als Auftragnehmer für den Bundestag in Betracht kommen, die sich verpflichten, mindestens Tariflöhne zu zahlen. Falls es aber Hinweise dafür gibt, dass ein Unternehmen diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird dieses vom Bundestag verfolgt, ggf. mit einer Auflösung des Vertrages reagiert, oder das Unternehmen bei folgenden Ausschreibungen nicht mehr berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Großmann