Frage an Achim Großmann von Franz Josef B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Großmann,
nie hätte ich mir vorstellen können, dass es einmal nötig sein würde, öffentlich zu beklagen, dass ausgerechnet ein SPD-Minister gegen den Artikel 9 des Grundgesetzes (Koalitionsfreiheit) verstößt. Doch exakt dies ist der Fall, denn der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betreibt ein "Gewerkschaftsverbot durch die Hintertür".
Mit einem am 20. Februar 2007 verfassten Erlass des BMF wird den Vertretern der Gewerkschaft der Polizei der gewerkschaftliche Sonderurlaub (§ 6 SUrlVO) versagt. Ein redaktioneller Klammerzusatz in der Satzung der Gewerkschaft der Polizei ("Bundesfinanzpolizei"), von dem man sich inhaltlich zu distanzieren habe, ist demnach Grund dafür. Mein Gewerkschaftsvorsitzender Konrad Freiberg hat diesen Vorgang vor wenigen Wochen im SPIEGEL www.spiegel.de als klaren politisch motivierten Rechtsbruch bezeichnet.
Als absolut nur ehrenamtlich tätige Gewerkschaftler in der GdP, die für die Kolleginnen und Kollegen unterwegs sind, ist dieser Sonderurlaub unverzichtbar. Sie investieren ansonsten dafür ihren persönlichen Erholungsurlaub oder erarbeitete Überstunden, die berufsbedingt abends, nachts oder an Wochenenden entstehen.
Der Arbeitgeber kann seine Dienstzeit zur Vorbereitung von Entscheidungen nutzen. Gewerkschaften dürfen dies nicht. Um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber sein zu können, wurde der genannte Sonderurlaub geschaffen. Genau diese Möglichkeit wird durch den Erlass aus dem Hause Steinbrück durch die "kalte Küche" abgeschafft.
Meine Fragen:
1. Wie stehen Sie zu diesem Vorgang?
2. Welchen Rang räumen Sie der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 des Grundgesetzes ein?
3. Was empfehlen Sie mir, um gegen diesen unerträglichen Zustand erfolgreich vorzugehen?
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüssen
Franz Josef Bader
Vertrauensmann der Gewerkschaft der Polizei