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Frage von Knut G. •

Frage an Achim Großmann von Knut G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Großmann,
am 22.3.07 hatten Sie iin Ihrer Bundestagsrede nachdrücklich betont, daß "Investoren an den Bahnhöfen nicht beteiligt werden" sollen. Warum können die Bahnhöfe dann nicht (wie sonst bei Stadtplanung üblich), auch etwas bürgerfreundlicher bewirtschaftet werden, und nicht nur renditeorientiert?
Warum werden der Bahn-"Service+Station" nicht Richtlinien vorgegeben, die sicherstellen, daß Taxiunternehmen auf Bahngelände nicht schlechter gestellt werden als auf Stadtgelände, insbesondere daß Taxihalteplätze nicht privatisiert oder verpachtet werden, was auf Stadtgelände derzeit nicht vorgesehen ist? (oder etwa doch?)
Warum gibt es keine Richtlinie die verhindert, daß Taxihalteplätze auf Bahngelände willkürlich verkleinert werden ohne daß dafür auf Stadtgelände Ersatz geschaffen wird?
Soll die Subvention: -für Taxiunternehmen kostenlose Taxistände auf Stadtgelände in Zukunft abgeschafft werden, oder soll es zukünftig eher ein Recht darauf geben?
Mit freundlichen Grüßen
Knut Gebhardt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gebhardt,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.03.2007.

Sie baten um Auskunft, warum es keine Vorschriften für die Bahn gäbe, Taxiunternehmen auf Bahngelände nicht schlechter zu stellen als auf Stadtgelände.

Gerne erläutere ich Ihnen die Hintergründe, die deutlich machen, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hier keinen Einfluss ausüben kann. Wie Sie sicher wissen, ist die Deutsche Bahn AG seit 1994 ein eigenständiges Unternehmen. Die Deutsche Bundesbahn wurde in eine Aktiengesellschaft und damit in ein in privatrechtlicher Form geführtes Wirtschaftsunternehmen umgewandelt. Ziel der damals begonnenen Bahnreform war die strikte Trennung von staatlichen und unternehmerischen Aufgaben. Der Verantwortungsbereich und die Entscheidungskompetenz des Vorstands der Deutschen Bahn AG richten sich rein nach aktienrechtlichen Vorgaben. Auf politische und administrative Vorgaben an die Geschäftsführung ist bewusst verzichtet worden. Daher trifft der Vorstand der DB AG alle unternehmerischen Entscheidungen in eigener Verantwortung. Hierzu gehören auch die Nutzung des Bahngeländes und die Ausübung des Hausrechts.

Auf meine Nachfrage hat die Deutsche Bahn AG aber versichert, ein eigenes Interesse daran zu haben, ihren Kunden eine funktionsfähige Reisekette anzubieten. Den Reisenden solle die bequeme An- und Abfahrt zu bzw. von den Bahnhöfen mit dem Taxi möglich sein, jedoch liege die Verantwortung für das Thema Taxihalteplätze generell bei den Kommunen. In der Vergangenheit seien Bahnhofsvorplätze der Deutschen Bahn AG an die Kommunen veräußert worden, so dass sich die Taxihalteplätze in der Regel auf städtischen Grundstücken befinden.
Die Entscheidung über den Umfang und die Ausgestaltung von Taxihalteplätzen auf öffentlichem Grund treffen die nach Landesrecht bestimmten Straßenverkehrsbehörden in eigener Zuständigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Großmann