Fragen und Antworten

Unser Ziel ist es, die Schiene zu stärken, damit sich mehr Menschen für eine zuverlässige Bahn als Verkehrsmittel entscheiden

Den Motor im Stand laufen zu lassen, stellt nach der StVO (§ 30 Abs. 1 StVO) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 80€ belegt.

Mit der Inflationsausgleichsprämie haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern eine Möglichkeit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geschaffen, ihren Beschäftigten in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst eine für sie günstige Unterstützungsleistung auszuzahlen.

Dennoch kommt mir Ihre Formulierung „wann endlich handeln die Grünen“ nach der bekannten Hysterie um die Entstehung des GEG eher wie ein schlechter Scherz vor. Eine empörte Mehrheit der Menschen hat sich damals gegen derartige Regelungen zum Thema Holz ausgesprochen. Auch im Bundestag gibt es für solche Bestrebungen keine Mehrheit.