Frage an Andreas Beier von matthias k. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Beier,
wie stehen Sie zu der aktuellen GVO-Gesetzgebung (lockern,genug,verschaerfen), der Abschaltung der KKW, aktuelle Foerderung von erneuerbaren Energien und zur Steuerreform ala "Kirchhoff orginal"?
Vielen Dank im voraus
Matthias Kindtner
Sehr geehrter Herr Kindtner,
ich kann Ihnen folgende drei Antworten geben:
KKW
Die vereinbarten Restlaufzeiten der KKW sind beschlossene Sache und eine weitsichtige Entscheidung gewesen. Auch wenn in China oder Indien zahlreiche weitere KKW gebaut werden, sollte die Abschaltung unserer KKW zu einem Umdenkungsprozess in den westlichen Industriestaaten beitragen. Zudem werden unsere Folgegenerationen nicht mit weiteren radioaktiven Abfällen belastet, dessen Endlagerung immer noch nicht endgültig geklärt ist.
Erneuerbare Energie
Es sollte nicht in Mode kommen, die Landschaft zu hunderten mit Windkrafträdern -entgegen den Willen der Bevölkerung- zu bebauen. Zudem sollte Grüner Strom in die Stromnetze eingespeist werden, um die Stromkosten zu senken. Die derzeitige Regelung führt zu doppelten Kosten: die reguläre Stromerzeugung muss beim Ausfall des Grünen Stroms gewährleistet werden. In Deutschland werden aber ca. 10 Prozent zu viel Strom produziert, so dass der Wegfall der doppelten Stromversorgung kompensiert werden könnte.
Die alleinige Konzentration auf erneuerbare Energien ist der falsche Weg. Grundsätzlich muss der Staat mehr Anreize schaffen, damit Energie gespart wird, wie bei den verbrauchsarmen Pkw (unter 3,0 Liter) oder Niedrigenergiehäusern. Allein durch die Abschaltung von Stand-By-Geräten kann man nach verschiedenen Berechnungen bis zu 5 Prozent der Stromkosten sparen. Der Staat kann auch durch Aufklärung/Werbung Anreize hierfür schaffen aber dies ist nicht im Interesse der Energiewirtschaft. Die Steuervergünstigungen bei Investitionen in Grüne
Investmentfonds sollte beibehalten werden.
Steuerreform
Ich hatte mir bereits Mitte letzten Jahres Gedanken gemacht zu einem neuen Steuersystem (c). Die wesentlichen Vorschriften wie
1. Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit: Berufsbekleidung oder Fahrtkosten,
2. Vorsorgeaufwendungen,
3. Aufwendungen für Betreuung, Erziehung oder Pflege von Angehörigen,
4. Steuerfreiheit für Feiertags- und Nachtarbeit,
5. Wohnungsbauförderung müssen erhalten bleiben.
Den Spitzensteuersatz muss man auch für Höchstverdiener auf 30% senken und im Gegenzug z. B. Investitionen in deutsche Investmentfonds zur Wirtschaftsförderung (Umwelt, Medienbranche) steuerlich begünstigen.
Das Modell Kirchhoff lehne ich ab, da eine weitere Umverteilung von unten nach oben stattfindet und besondere Arbeitsbedingungen (Schichtarbeit) und Lebensbedingungen (Pflege von Angehörigen) auch besonders behandelt werden müssen.
GVO
Ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet der Umweltpolitik und kann Ihnen daher keine konkreten Erläuterungen geben sondern nur meine persönliche Meinung schreiben. GVO dienen dazu den wirtschaftlichen Wert zu steigern (Ertrag, Ressistenz usw.). Dies darf nicht zu Lasten der Gesundheit gehen, d. h. GVO sollten meinem Verständnis nach stets als solche für den Verbraucher gekennzeichnet sein. Einen Grenzwert (0,9 Prozent) für die Kennzeichungspflicht halte ich für bedenklich, da bereits die geringsten Mengen GVO Veränderungen verursachen können.
Insofern kann ich Ihnen bei dieser Frage keine Lösung anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Beier