Beauftragung eines Gutachtens zu den Folgekosten des Braunkohleabbaus

Der PIRATEN-Antrag zur Beauftragung eines öffentlichen Gutachtens zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
13
Dagegen gestimmt
188
Enthalten
2
Nicht beteiligt
34
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rüdiger WeißRüdiger WeißSPD117 - Unna III - Hamm II Dagegen gestimmt
Portrait von Markus Herbert WeskeMarkus Herbert WeskeSPD40 - Düsseldorf I Dagegen gestimmt
Portrait von Josef WirtzJosef WirtzCDU11 - Düren I Dagegen gestimmt
Portrait von Axel WirtzAxel WirtzCDU4 - Aachen IV Dagegen gestimmt
Portrait von Ralf WitzelRalf WitzelFDP68 - Essen IV Dagegen gestimmt
Portrait von Ingo WolfIngo WolfFDP8 - Euskirchen I Dagegen gestimmt
Portrait von Sven WolfSven WolfSPD35 - Remscheid Dagegen gestimmt
Portrait von Hendrik WüstHendrik WüstCDU77 - Borken I Dagegen gestimmt
Portrait von Ibrahim YetimIbrahim YetimSPD59 - Wesel IV Nicht beteiligt
Portrait von Serdar YükselSerdar YükselSPD109 - Bochum III - Herne II Dagegen gestimmt
Portrait von Gudrun ZentisGudrun ZentisDIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Portrait von Stefan ZimkeitStefan ZimkeitSPD56 - Oberhausen II - Wesel I Dagegen gestimmt

Die PIRATEN fordern in ihrem Antrag die Veranlassung eines unabhängigen Gutachtens zur Kostenschätzung der Folgekosten im Braunkohlebereich vor dem Hintergrund der durch den Braunkohleabbau verursachten Umweltbelastungen und Flächenverbrauch. Da im Bereich der Braunkohle die finanzielle Vorsorge in den Händen der Unternehmen liege, gebe es hier ein hohes Risiko der Vergesellschaftung der Kosten und einer langfristigen Benachteiligung der Menschen im Rheinischen Revier.
Weil die Rückstellungen des Energiekonzerns RWE nicht im Detail öffentlich einsehbar seien, bestehe die Gefahr, dass diese insgesamt zu niedrig ausfallen. Es sei möglich, dass das Unternehmen künftige Zinssätze zu optimistisch eingeschätzt habe, so die PIRATEN.
Die aktuell als mangelhaft eingestufte Bonität des Unternehmens mache einen Zahlungsausfall von RWE bezüglich der Tagebaufolgekosten zu einem realistischen Problem. Deshalb solle die Landesregierung zur Vermeidung einer künftigen finanziellen Belastung von Land und Steuerzahlern eine Sicherheitsleistung einfordern.
Auch solle die Landesregierung Beratungen mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie der Bundesregierung bezüglich der Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht einleiten, um sich für die langfristigen Schäden abzusichern und das Risiko einer Vergesellschaftung der Kosten zu minimieren.
Als Grund für die Ablehnung nannte die SPD die Ergebnisse der Anhörung zum Antrag der Piraten mit dem Konzern RWE, die bewiesen habe, dass der Konzern allen Verpflichtungen nachkomme, für die Erfüllung aller künftigen bergbaulichen Verpflichtung geradestehe und mit dem gesamten Konzernvermögen uneingeschränkt hafte. Auch sei die Überprüfung der Rücklagen und Einschränkung der Folgeschäden durch unterschiedliche unabhängige Stellen abgedeckt. Man müsse außerdem berücksichtigen, dass die Braunkohle nicht nur Kosten mit sich bringen sondern in den Zeiten, in der für erneuerbare Energiequellen noch keine Versorgungssicherheit bestehe, auch großer Nutzen aus ihr gezogen werde. Die CDU und FDP schlossen sich dem an. Kritisiert wurde hier auch, dass die offenbar direkten Bezüge des Piraten-Antrags zu einer Studie des BUND aus dem Jahr 2015 nicht offen dargelegt wurden.
Die Grünen teilten einige Bedenken der Piraten und betonten beispielsweise die Ausmaße der weitreichenden kurz- und langfristigen Umweltbelastungen durch den Braunkohleabbau, deren Kosten aktuell nicht beziffert werden könnten. Die mangelnde Transparenz sorge für Bedenken in den betroffenen Kommunen, die auch durch die Anhörung nicht beseitigt werden konnten. Nichtsdestotrotz stimmten die Grünen-Abgeordneten gegen den Antrag.