Internes Papier sorgt für GroKo-Streit: Innenministerium will Schmalspur-Lobbyregister | abgeordnetenwatch.de Direkt zum Inhalt
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Die Einigkeit der GroKo zum Lobbyregister ist Vergangenheit. Zwischen dem SPD-geführten Justizministerium und dem CSU-Innenministerium ist ein Streit über ein internes Papier zum Lobbyregister ausgebrochen.
Die Abstimmung über das Lobbyregister kommende Woche wurde von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen. Hintergrund ist die Uneinigkeit von Union und SPD über die geplanten Änderungen am Gesetzentwurf.
Was ist geschehen?
Der von den Bundestagsfraktionen von SPD und Union eingebrachte Gesetzentwurf erhielt viel Kritik, da wichtige Elemente, u.a. die komplette Lobbyarbeit gegenüber der Bundesregierung und die Veröffentlichung der konkreten Kontakte zu Entscheidungsträger:innen (Kontakttransparenz), ausgenommen waren. Schon in der Debatte über den Entwurf versprachen Union und SPD Änderungen. Den nötigen Änderungsantrag, der abgeordnetenwatch.de vorliegt, hat das CSU geführte Innenministerium ausgearbeitet. Doch die Änderungen in dem noch internen Regierungspapier genügen dem SPD-geführten Justizministerium unter Christine Lambrecht nicht, daher wird es einen eigenen Änderungsantrag formulieren. Dies bedeutet eine gegenseitige Blockade innerhalb der Bundesregierung.
Formal könnten die Bundestagsfraktionen von Union und SPD auch einen eigenen Antrag einreichen und abstimmen lassen, es ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, dass die Fraktionen ihre eigene Bundesregierung derart übergehen würden.
Zum Entwurf des Innenministeriums
picture alliance / dpa | Lukas Schulze
Wenig Einblick in den Bundestag im Nebel (Symbolbild)
Das Innenministerium integriert in seinem Entwurf im Wesentlichen die Bundesregierung in den bereits bestehenden Gesetzentwurf. Das bedeutet aber auch, dass die von vielen Seiten vorgebrachte Kritik weiterhin gültig ist. Wesentliche Kritikpunkte am ersten Gesetzentwurf werden nicht beseitigt. Der BMI-Entwurf enthält große Lücken, die offenbar politisch gewollt sind. Hinzu kommen neue. Denn als Lobbytätigkeit gegenüber der Bundesregierung wird nur gewertet, wenn die obersten Ebenen in den Ministerien, konkret von den Staatsekretär:innen aufwärts, betroffen sind. Bedeutet: Schickt ein:e Lobbyist:in einen fertigen Gesetzentwurf an die Fachebene, wäre das kein Lobbyismus im Sinne des Gesetzes. Dazu heißt es in der Begründung: "Eine Anwendung des Gesetzes auch unterhalb der Leitungsebene erscheint hingegen nicht geboten, da hier weniger politische denn administrative Arbeit im Mittelpunkt steht."
Die Forderung der SPD, diese Lücken zu beseitigen und im gleichen Zuge eine sogenannte exekutive Fußspur einzuführen, die Beteiligungen an Gesetzentwürfen nachvollziehbar macht, erscheint da konsequent. Dies ist aber nach Ansicht von abgeordnetenwatch.de nicht ausreichend.
Positiv immerhin: Ein neu geschaffener Paragraph im Gesetz sieht einen Bericht im Zwei-Jahres-Turnus über die Anwendung des Lobbyregisters so wie die Evaluation des Gesetzes nach fünf Jahren vor.
Update vom 29.10.2020
abgeordnetenwatch.de
Um die Schwächen des Gesetzentwurfes zu illustrieren haben wir die Entwürfe in ihren Details verglichen. Maßstab war unsere 15-Punkte Transparenz-Checkliste. Dabei wird deutlich, dass der Entwurf des BMIs keine wesentlichen Verbesserungen mit sich bringt.