Baden-Württemberg 2011-2016 - Fragen & Antworten

Portrait von Katrin Altpeter
Antwort von Katrin Altpeter
SPD
• 01.04.2016

(...) Die Verwendung von Lebensmonaten als Bezugszeitraum für das Elterngeld gibt es seit der Einführung des BEEG 2007 ununterbrochen. Dies macht nach meiner Meinung auch Sinn, da die Kinder an unterschiedlichen Tagen eines Monats das Licht der Welt erblicken und bei der Verwendung von Kalendermonaten als Bezugsmonate der erste Bezugsmonat unterschiedlich lang wäre. (...)

Portrait von Bernhard Lasotta
Antwort von Bernhard Lasotta
CDU
• 01.03.2016

(...) die Regelungen für das Elterngeld wurden bundespolitisch bestimmt, aber dennoch ist es natürlich im Interesse unserer Landespolitik, dass dieses möglichst viele Familien in Baden-Württemberg erreicht, um Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Deswegen wurde auch zusätzlich als Wahloption das Elterngeld Plus eingeführt, damit schon während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung möglich ist, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Dort wurde auch die Bezugsdauer verlängert, die beim Elterngeld Plus bis zu 28 Monate (anstatt vorher 14 Monate) gelten kann. (...)

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