Unterzeichnen Sie darum die folgende Petition an den Deutschen Bundestag - denn Abgeordnetenbestechung muss endlich strafbar werden:
Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages, sehr geehrter Jörg van Essen, ich fordere Sie auf, die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. Abgeordnetenbestechung muss auch in Deutschland endlich strafbar sein! Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
Die Petition können Sie auch über dieses Formular mitzeichnen: Einfach ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post oder Fax an uns schicken.
Update 04.03.2013: Wir erhöhen unser Petitionsziel auf 50.000 Unterschriften und wollen diese dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Jörg van Essen am 20. März 2013 in Berlin überreichen. Er gilt in seiner Fraktion als Hauptblockierer.
Update 01.03.2013: Siegfried Kauder legt zusammen mit SPD, GRÜNEN und LINKEN einen Gesetzentwurf vor. Die FDP hat keinen eigenen Entwurf, will sich dem gemeinsamen Entwurf der anderen Parteien aber auch nicht anschließen.Update 17.10.2012: Heute haben wir dem Vorsitzenden des Bundestagsrechtsausschusses, Siegfried Kauder, die Petition mit 25.146 Unterschriften überreicht. Kauder nahm außerdem einen Gesetzesvorschlag entgegen, den wir von einem früheren Bundesverfassungsrichter haben ausarbeiten lassen. Mehr in diesem Artikel: "abgeordnetenwatch.de überreicht Gesetzesvorschlag zu Abgeordnetenbestechung – Kauder bewegt sich"Update 02.10.2012: 15.000 Unterschriften erreicht. Wir erhöhen auf 20.000 !Update 23.8.2012: Wir erhöhen das Ziel auf 15.000 Unterschriften.Update 15.8.2012: Bis heute haben mehr als 7.000 Menschen die Petition gezeichnet.Update 12.8.2012: Die 5.000 sind geschafft!Update 10.8.2012: Nach gut acht Stunden haben schon 2.622 Bürgerinnen und Bürger die Petition unterschrieben. Ziel sind mindestens 10.000 Unterschriften.Darum unterschreiben:
Was kann ich tun?
Hintergrund UN-Konvention gegen Korruption:
Bereits 165 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet und ratifiziert. Deutschland gehört jedoch neben Syrien, Saudi Arabien und dem Sudan zu den wenigen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, die die Konvention noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Deutschland hat die Konvention bereits im Jahr 2003 unterzeichnet, aber bis zum heutigen Tag nicht in Kraft gesetzt.
Inhalt der Konvention ist die Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Abgeordneten und Beamten. So werden Regelungen für Beamtenlaufbahnen festgelegt und Maßnahmen getroffen, um die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern. Kernpunkt der Konvention ist jedoch – neben Verfahrensregeln für die internationale Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung – die Einführung von Strafparagraphen für Sachverhalte der Abgeordnetenbestechung.
Eine Ratifizierung in Deutschland ist dringend nötig, da Lobbyvertreter immer mehr Einfluss auf Abgeordnete gewinnen und es kaum Regeln und Grenzen für ihr Wirken gibt.
Vor wenigen Tagen haben 35 Konzernchefs die Bundesregierung aufgefordert, die Anti-Korruptions-Regeln endlich umzusetzen. Um den Druck auf die Abgeordneten weiter zu erhöhen, bitten wir Sie die Petition zu unterschreiben und sie unter Ihren Freunden und Bekannten zu verbreiten.