Kein Fortbestand der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen (Beschlussempfehlung)

Mit einem Gesetzentwurf fordert die CDU-Fraktion u.a. Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen im Sekundarbereich I auch über das Schuljahr 2027/2028 hinaus fortzuführen. Aufgrund getroffener Inklusionsentscheidungen haben Förderschulen in Niedersachsen nur bis zum Jahr 2027/28 Bestandsschutz. Die Schüler:innen sollen zunehmen an Regelschulen mit Inklusionsangeboten unterrichtet werden.

Der Kultusausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags.

Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Kultusauschusses. Diese wurde mit den Stimmen von 76 Abgeordneten angenommen. 61 Abgeordnete stimmten dagegen, Enthaltungen gab es keine. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zum Fortbestand der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen wurde somit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
76
Dagegen gestimmt
61
Enthalten
0
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 146 Abgeordneten.