Mecklenburg-Vorpommern - Fragen & Antworten

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Antwort von Stefanie Drese
SPD
• 04.12.2024

Aus meiner Sicht sollte ihr Pflegekind eine individuelle Absprache mit der Tagesgruppe bei der Werkstatt entsprechend dem Bedarf zur Abwesenheit treffen. Dies würde auch dem gesetzlichen Grundsatz der Personenzentrierung Rechnung tragen. Menschen mit Behinderungen können je nach ihrem Bedarf unter anderem in einer Tagesgruppe betreut werden oder in einer Werkstatt arbeiten. Bis zum Jahr 2019 galten oft die gleichen Regeln für Urlaub und Freistellung in Werkstätten und in Tagesgruppen.

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