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Urteil: Bundestag muss abgeordnetenwatch.de interne Dokumente zu Parteispenden herausgeben

Die Transparenzverweigerung des Bundestages war „rechtswidrig“ und verletzt abgeordnetenwatch.de in seinen Rechten: Nach einem aktuellen Gerichtsurteil muss uns die Parlamentsverwaltung zahlreiche interne Dokumente zu Parteispenden herausgeben. Bereits jetzt ist absehbar, dass der Bundestag in Berufung gehen wird. Würde sich die Verwaltung am Ende vor Gericht durchsetzen, wären die Folgen für die Öffentlichkeit gravierend.  [Update: Am 26. April 2018 wird vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über die Berufung verhandelt.]

von Martin Reyher, 08.02.2017

 

Screenshot Parteispenden-Urteil

 

 

 

 

Wieder einmal musste der Bundestag erst von einem Gericht zu Transparenz gezwungen werden. In dem Urteil vom 26. Januar 2017 verpflichtet das Verwaltungsgericht Berlin die Bundestagsverwaltung, sämtliche "Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen" im Zusammenhang mit den beiden aktuellsten Rechenschaftsberichten der Parteien an abgeordnetenwatch.de herauszugeben (Az. 2 K 69.16).

Die Unterlagen sind deswegen von Interesse, weil der Bundestag alljährlich die  Rechenschaftsberichte zu prüfen hat, in denen Parteien u.a. alle Spenden von mehr als 10.000 Euro offenlegen müssen. Doch wie gewissenhaft die Parlamentsverwaltung die Angaben prüft (oder prüfen kann) und wie sie fragwürdigen Zahlungen an die Parteien nachgeht, ist unklar.

Bundestag gab eigens ein Rechtsgutachten in Auftrag

abgeordnetenwatch.de hatte beim Bundestag vor einiger Zeit umfangreiche Prüfunterlagen zu den Jahren 2013 und 2014 auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) angefordert. Die Parlamentsverwaltung verweigerte deren Herausgabe jedoch. Sie beharrt auf der Position, dass Unterlagen zur Parteienfinanzierung nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden dürfen, da diese das Parteiengesetz und damit eine Spezialregelung beträfen. Um ihre Rechtsauffassung zu untermauern, hatte die Parlamentsverwaltung im Prozess gegen abgeordnetenwatch.de eigens ein rechtswissenschaftliches Gutachten bei der Verwaltungsrechtlerin Prof. Dr. Sophie Schönberger von der Universität Konstanz in Auftrag gegeben (Nachtrag vom 5. April: Die Kosten des Gutachtens beliefen sich laut Bundestagsverwaltung auf insgesamt 12.000 Euro.) Die Berliner Richter haben die vorgebrachten Argumente nun allerdings verworfen und abgeordnetenwatch.de in allen Punkten recht gegeben.

abgeordnetenwatch.de - Bundestag 3:0

Drei Mal mussten wir wegen der Transparenzverweigerung des Bundestages erst vor Gericht ziehen. In allen drei Fällen waren wir erfolgreich:

Das Parteiengesetz an sich sei eben keine Spezialregelung, heißt es in dem Urteil. Dass der Bundestag eine Herausgabe der Dokumente an abgeordnetenwatch.de verweigert habe, sei „rechtswidrig“. Die Richter heben auch noch einmal die Wichtigkeit des Informationsfreiheitsgesetzes hervor, auf das sich abgeordnetenwatch.de bezogen hatte: Dessen Ziel sei es, „die Transparenz der Verwaltung und des Verwaltungshandelns zu verbessern und dadurch [...] die Verbesserung der Kontrolle des staatlichen Handelns sicherzustellen.“

Es droht ein langjähriges Gerichtsverfahren

Das jetzige Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Parlamentsverwaltung den Richterspruch nicht hinnehmen wird und in Berufung geht. Denn der Bundestag will unter allen Umständen verhindern, dass künftig jeder Interessierte derartige Dokumente anfordern kann. Sollte sich die Verwaltung damit am Ende durchsetzen, wären die Folgen gravierend: Eine öffentliche Kontrolle, ob und wie der Bundestag die Parteispenden prüft und wie er Verstößen nachgeht, wäre dann so gut wie unmöglich. Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes 2006 hat die Parlamentsverwaltung überhaupt erst dreimal einem Antrag auf Informationszugang zur Parteienfinanzierung stattgegeben - und das sogar "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". In 19 Fällen wurden Journalisten oder Bürger Dokumente verwehrt.

Wir appellieren an die Bundestagsverwaltung, den Richterspruch zu akzeptieren und nicht ein weiteres Mal Steuergelder gegen Transparenz aufzuwenden. Im Fall unserer erfolgreichen Hausausweisklage, bei der wir 2015 in allen Punkten recht bekamen, hatte der Bundestag die externe Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs beauftragt. Allein die Anwaltshonorare kosteten die Steuerzahler damals weit über 20.000 Euro.

Warum wurde ein Abteilungsleiter in der Bundestagsverwaltung kaltgestellt?

Sollten wir uns am Ende vor Gericht durchsetzen, werden wir uns konkrete Fälle aus den vergangenen Jahren genauer ansehen, bei denen es um dubiose Praktiken im Bereich der Parteispenden und des Sponsorings ging. Wie hat die Bundestagsverwaltung geprüft - und ist sie Hinweisen auf mögliche Verstöße konsequent nachgegangen? Auch wollen wir der Frage nachgehen, warum vor einigen Jahren ein angesehener Abteilungsleiter der Bundestagsverwaltung inmitten der FDP-/Möllemann-Affäre von der Prüfung der Parteifinanzen abgezogen und in den Wissenschaftlichen Dienst versetzt wurde (manche sprechen auch von "kaltgestellt"). 

Reaktionen auf das Urteil:

  • Der SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow schreibt in einer Pressemitteilung: "Es kann nicht sein, dass wir immer wieder von NGOs zu mehr Transparenz gezwungen werden müssen, anstatt von alleine dafür zu sorgen. Ich rufe den Bundestagspräsidenten und die Fraktionsspitzen auf, nicht in Berufung zu gehen, sondern das Urteil zu akzeptieren. Wir Bundestagsabgeordnete müssen jetzt selbst aktiv werden und beim Thema Transparenz vorweg gehen. So können wir den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass wir ihr Vertrauen zurückgewinnen wollen."
  • Gegenüber SPIEGEL ONLINE sagte der Politikwissenschaftler Michael Koß von der Ludwig-Maximilians-Universität München, das jetzige Urteil könne nur einen ersten Schritt sein. Bei den Parteispenden seien die Grenzen zu hoch. (Die Bundestagsverwaltung wollte sich auf SPON-Anfrage zu dem Urteil übrigens nicht äußern.)
  • tagesschau.de titel unter Berufung auf dpa: Urteil zu Parteispenden - Bundestag muss transparenter werden
  • Die Fraktionsgeschäftsführerin der Grünen Britta Haßelmann schrieb auf Twitter: "Anstatt sich dauernd verklagen zu lassen, sollte der #Bundestag endlich für mehr #Transparenz bei #Parteispenden sorgen."

Dokumente:

  • Verwaltungsgerichtsurteil I (das Jahr 2013 betreffend: VG 2 K 69.16): pdf
  • Verwaltungsgerichtsurteil II (das Jahr 2014 betreffend: VG 2 K 292.16): pdf

Update:

Der Deutsche Bundestag hat mit Datum 1. März 2017 Berufung gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die mündliche Verhandlung findet am 26. April 2018 um 9 Uhr statt.
 


Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Bundestag habe bislang noch keinem IFG-Antrag zur Parteienfinanzierung stattgegeben. Hierbei handelte es sich um nicht mehr aktuelle Angaben. Wir haben den Artikel in diesem Punkt korrigiert.

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