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So helfen Sie, 4.000 unveröffentlichte Bundestagsgutachten aus den Aktenschränken zu befreien

abgeordnetenwatch.de und fragdenstaat.de wollen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern tausende bislang unveröffentlichte Gutachten des Deutschen Bundestages öffentlich zugänglich machen. Über FragDenBundestag.de können Interessierte ab sofort daran mitwirken, die mit Steuergeldern erstellten Ausarbeitungen aus den Aktenschränken des Bundestages zu befreien.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 25.01.2016

 

Screenshot FragDenBundestag

 

 

Seit Jahren macht der Bundestag ein Geheimnis aus den Gutachten seines wissenschaftlichen Dienstes - das soll sich nun ändern. Über FragDenBundestag.de können Bürgerinnen und Bürger die Zusendung von Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes per Knopfdruck beantragen und später hochladen. So soll mit der Zeit eine für alle zugängliche Online-Bibliothek zusammenzutragen werden. Denn dass der Bundestag die von uns allen finanzierten Gutachten unter Verschluss hält, ist nicht länger hinnehmbar.

Gutachten anfordern und der Allgemeinheit zugänglich machen - so geht's:

  1. Suchen: Auf FragDenBundestag.de nach einem Gutachten suchen.
  2. Anfragen: Auf "Anfragen!" klicken (sofern dieses Gutachten nicht bereits von jemand anderem angefragt wurde).
  3. Abschicken: Den eigenen Namen und Anschrift eingeben und abschicken (diese werden nicht veröffentlicht, sind aber notwendig, weil der Bundestag die Gutachten nicht in elektronischer Form zuschicken will, sondern per Post).
  4. Hochladen: Wenn das Gutachten bei Ihnen eingeht, einscannen und auf FragDenBundestag.de hochladen. Jetzt steht es der Allgemeinheit zur Verfügung!

Los geht's!

Am Freitagabend hatten wir erstmals eine Liste mit den Titeln von rund 4.000 unveröffentlichten Gutachten der Jahre 2005 bis 2015 online gestellt. Deren Herausgabe hatte der Bundestag uns gegenüber lange Zeit verweigert und behauptet, wir verfolgten mit unserer Anfrage eine "Ausforschung des Behördenhandelns". Nach unserem Widerspruch auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gab die Parlamentsverwaltung die Liste schließlich doch heraus.

Die Übersicht mit den Titeln der Gutachten ist wichtig, um überhaupt einen Antrag auf Herausgabe an den Bundestag stellen zu können - schließlich kann man nur gezielt nach etwas fragen, von dem weiß, dass es existiert.

Gutachten zu TTIP und Nacktbaden

Eines der Gutachten, das in der von uns veröffentlichten Liste aufgeführt wird, ist eine Ausarbeitung zum umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP. Sie ist mit der Geheimstufe "NfD" (Nur für den Dienstgebrauch) versehen, was bedeutet, dass nur ein kleiner Personenkreis Einsicht hat. Mit dieser Geheimniskrämerei schürt der Bundestag unserer Meinung nach die berechtigte Sorge vieler Menschen, dass es bei TTIP vor allem um die Interessen von Lobbyisten geht.

Aber auch skurrile Gutachten tauchen in der Übersicht auf. So erstellte der Wissenschaftliche Dienst 2005 eine Ausarbeitung mit dem Titel "Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück". Hier liegt der Verdacht nahe, dass ein Abgeordneter ein Gutachten aus privatem Interesse in Auftrag gegeben hat.

Bundestag wollte UFO-Gutachten geheim halten - und verlor vor Gericht

Eine weitere bizarre Ausarbeitung betrifft das Thema UFOs. 2009 hatte eine Bundestagsabgeordnete ein Gutachten mit dem Titel "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestischen Lebensformen" beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben. Weil der Bundestag gegenüber einem Bürger die Herausgabe der Ausarbeitung verweigerte, hatte dieser auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes geklagt und im Juni 2015 nach mehrjährigem Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht recht bekommen. Seitdem muss die Bundestagsverwaltung Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes auf Anfrage öffentlich machen.

Wir gehen davon aus, dass wir bis Ende des Jahres alle Gutachten unter fragdenstaat.de/FragDenBundestag zusammentragen können. Besser wäre es allerdings, wenn der Bundestag endlich von sich aus sämtliche Ausarbeitungen im Internet zugänglich machen würde.

Abgesehen davon brauchen wir endlich ein bundesweites Transparenzregister, in dem der Bundestag, Ministerien und andere Behörden ihre Dokumente proaktiv veröffentlichen müssen. Ein solches Transparenzportal gibt es bereits für Hamburg - das entsprechende Gesetz wurde von allen Bürgerschaftsfraktionen beschlossen, nachdem Bürgerinnen und Bürger über eine erfolgreiche Volksinitiative öffentlich Druck gemacht und den später verabschiedeten Gesetzentwurf ausgearbeitet hatten.

Berichterstattung zu FragDenBundestag:

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