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Hat die Ampel mehr Transparenz gebracht? Eine Bilanz

Die heutige Abstimmung zur Vertrauensfrage besiegelt endgültig das Ende der Ampel-Koalition. Dieser historische Tag bietet auch Anlass Bilanz in Sachen Transparenz zu ziehen. 

von Lara Siever, 16.12.2024
Ampel Bilanz

Wie steht es nach gut drei Jahren Regierungszeit um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Transparenzversprechen und welche Lücken gibt es noch?

1. Parteiengesetz: Halbherzige Reform

  • Im Koalitionsvertrag steht:

„Parteiensponsoring werden wir ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig machen.“ (S. 10)

„Die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien wird auf 35.000 Euro herabgesetzt.“ (S. 10)

„Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten, werden im Rechenschaftsbericht veröffentlichungspflichtig.“ (S. 10)

„Wir schützen die Integrität des politischen Wettbewerbs vor einer Beeinträchtigung durch verdeckte Wahlkampffinanzierung mittels so genannter Parallelaktionen.“ (S. 10)

  • Was hat sich bisher getan:

Die Reform des Parteiengesetzes wurde im Dezember 2023 beschlossen und ist seit März 2024 in Kraft.

Auch wenn sie nur kleine Verbesserungen enthält, zeigt die Gesetzesänderung, dass unsere Arbeit für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung Früchte trägt und unsere Petition mit über 60.000 Unterschriften zumindest zu einem Teilerfolg geführt hat: Großspenden müssen nun schon ab 35.000 Euro direkt gemeldet werden - bisher waren es 50.000 Euro. Auf diese Absenkung hatten sich die Ampelfraktionen bereits in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. 

Auch das so genannte Parteisponsoring darf nicht mehr wie bisher im Verborgenen stattfinden. Künftig muss es in einem jährlichen Sponsoringbericht offengelegt werden - erstmals Ende 2026 für das Jahr 2025. Unter Parteisponsoring fallen zum Beispiel Kosten für Stände auf Parteitagen oder Anzeigen in Parteizeitungen. Auch sogenannte Parallelaktionen können nicht mehr im Dunkeln bleiben - sie werden künftig den Spenden gleichgestellt.

  • Was fehlt:

Angesichts wiederkehrender Skandale um den Lobbyeinfluss von Unternehmen und Privilegierten auf Politik und Parteien gerade in Wahlkampfzeiten erscheint die groß angekündigte Reform eher als symbolisches Reförmchen ohne spürbare Wirkung. Notwendig wäre vielmehr ein klares Signal der Politik, dass politischer Einfluss in Deutschland nicht vom Geldbeutel Einzelner und der Lobbymacht von Konzernen abhängt. Deshalb fordern wir seit Jahren ein Verbot von Unternehmensspenden und eine Obergrenze von 10.000 Euro für Privatspenden. Außerdem müssen Spenden schon ab 1.000 Euro offengelegt werden, um Bürger:innen und Wähler:innen rechtzeitig die notwendige Transparenz zu bieten, die sie für eine fundierte politische Meinungsbildung und Wahlentscheidung brauchen.

Zudem braucht es für die Kontrolle der Parteispenden - ebenso wie für die Angaben im Lobbyregister und die Nebeneinkünfte der Abgeordneten - eine unabhängige Prüfinstanz, deren Mitglieder frei von parteipolitischen Einflüssen sind. Bisher ist dafür die Bundestagspräsidentin zuständig, der die Bundestagsverwaltung untersteht. Als Abgeordnete mit eigenem Parteibuch ist sie jedoch befangen, wenn sie die Finanzen ihrer eigenen Partei oder die der politischen Konkurrenz kontrollieren und sanktionieren soll.

  • Fazit:

Die Reform des Parteiengesetzes zeigt, dass sich die demokratischen Fraktionen nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen konnten. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen schrittweisen Verbesserungen wie die Absenkung der Großspendengrenze und die Erfassung des Parteisponsorings gehen nicht weit genug. Sie sind mutlos und visionslos. Nach wie vor wird nur die Spitze des Eisbergs der Parteispenden sichtbar, der Großteil bleibt unter der Oberfläche verborgen. Wir werden uns weiterhin für deutlich strengere Regeln für Parteispenden einsetzen und Sie können uns dabei unterstützen! Unterzeichnen Sie jetzt unsere Petition „Unternehmensspenden verbieten, Privatspenden deckeln!“ und erhöhen Sie gemeinsam mit uns den Druck auf die Politik!

2. Lobbyregister: Transparenz mit großen Lücken

  • Im Koalitionsvertrag steht:

„Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern.“ (S. 10)

  • Was ist passiert?

Die Ampelkoalition hat das Lobbyregister im Oktober 2023 nachgebessert, die Änderungen sind seit März 2024 in Kraft. Nach der Gesetzesreform müssen Lobbyist:innen und insbesondere auch Lobbyagenturen nun im Lobbyregister offenlegen, auf welches Gesetzesvorhaben sie mit welchen Stellungnahmen Einfluss genommen haben.

Diese Verschärfung haben wir lange gefordert. Unser Engagement und unsere Petition mit über 40.000 Unterschriften für „Volle Lobbytransparenz jetzt!“ haben sich in diesem Punkt also gelohnt. Dennoch bleibt die Reform hinter unseren Erwartungen zurück. So wurde unter anderem die ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbarte Offenlegung der Kontakte zu Referent:innen nicht erreicht, obwohl diese in den Ministerien überwiegend für die Ausarbeitung von Gesetzen zuständig sind. Solche Papiere werden auch Referent:innen-Entwürfe genannt.

  • Was fehlt:

Ohne gesetzliche Kontakttransparenz, also die genaue Offenlegung, WER wann mit WEM in welcher Form Einfluss genommen hat, bringt das Lobbyregister nicht die notwendige Transparenz. Auch die jetzigen Reformen bringen den Kontakt zwischen Lobbyist:innen und Abgeordneten oder deren Mitarbeiter:innen nicht ans Licht. Stattdessen ist die Öffentlichkeit weiterhin darauf angewiesen, dass entweder zivilgesellschaftliche Akteure wie wir oder Anfragen der Opposition dafür sorgen, dass einzelne Lobbytreffen bekannt werden. Das bleibt lückenhaft und unvollständig.

Wir wollen, dass Lobbyist:innen selbst in die Pflicht genommen werden, ihre konkrete Einflussnahme auf die Politik aufzuzeigen. Schließlich sind sie auch die größten Nutznießer:innen dieser Einflussmöglichkeit. Nur so kann jede(r) Bürger:in nachvollziehen, wie Gesetze oder politische Positionen zustande kommen und ob alle Interessenvertreter:innen eines Anliegens auch gleichberechtigt Gehör gefunden haben. In anderen Ländern wie Kanada, den USA und auch auf EU-Ebene ist diese Offenlegung längst üblich.

Unzufrieden sind wir auch über die Ausnahmeregelungen für Arbeitgeber:innen- und Arbeitnehmer:innenverbände sowie Kirchen bzw. Religions- und Weltanschauungsgesellschaften, die die Stellung des Lobbyregisters schwächen. Eine weitere fragwürdige Regelung betrifft die Veröffentlichung von grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten von Lobbyist:innen. Diese müssen zwar auf den Internetseiten der Ministerien veröffentlicht werden, dürfen aber nicht im Lobbyregister erscheinen.

Zudem bleibt unklar, wie die Einträge im Lobbyregister überprüft werden sollen. Wir plädieren hier für die Einführung einer unabhängigen, demokratisch gewählten Prüfinstanz, deren Mitglieder frei von Interessenkonflikten und parteipolitischer Einflussnahme sind, ähnlich der französischen obersten Behörde für Transparenz im öffentlichen Leben. Diese Stelle muss die Einträge umfassend und transparent kontrollieren. Und bei Verstößen müssen wirksame Sanktionen verhängt und zeitnah transparent gemacht werden. Das fordern wir auch in unserer neuen Petition "Unabhängige Transparenz-Kontrolle jetzt!” die bereits viel Unterstützung erhalten hat.

  • Fazit:

Die Änderungen erfüllen zwar das Mindestmaß an Transparenz, aber die Ampel hat sich nicht getraut, den Lobbyismus für die Bürger:innen vollständig sichtbar zu machen. Es fehlte der gemeinsame aktive Gestaltungswille. Wir werden uns auch bei der künftigen Bundesregierung für „Volle Lobbytransparenz jetzt!“, für ein wirksames Lobbyregister mit echter Kontakttransparenz und für eine „Unabhängige Transparenz-Kontrolle jetzt!“  einsetzen.

3. Lobby-Fußabdruck: Flickwerk statt echter Reform

  • Im Koalitionsvertrag steht:

„Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck).“ S.10

  • Was hat sich bisher getan:

Mit einiger Verspätung wurde im März 2024 endlich ein „exekutiver Fußabdruck“ für Gesetzgebungsprozesse beschlossen und ist seit Juni 2024 in Kraft, doch statt der erwarteten weitreichenden Gesetzesreform - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - konnte sich die Ampelkoalition nur auf eine überschaubare Änderung der Geschäftsordnung der Bundesministerien einigen. Der Fußabdruck, der für jedes Gesetzgebungsverfahren „wesentliche“ Lobbyeinflüsse auf Gesetzesentwürfe offenlegen soll, bezieht sich - wie der Name schon sagt - nur auf die Exekutive, also die Regierungsebene. Es müssen auch nur erfolgreiche Einflussnahmen auf einen Gesetzesentwurf offengelegt werden. Es wird also nicht sichtbar, wen die Ministerien im Gesetzgebungsprozess alles zur Stellungnahme eingeladen haben.

  • Was fehlt:

Der exekutive Fußabdruck der Ampelkoalition greift viel zu kurz und hat mit einem echten „Lobby-Fußabdruck“, der auch die Einflüsse auf den Bundestag offenlegt, wie wir ihn seit langem fordern, wenig zu tun. Er ist nicht in der Lage, echte Transparenz herzustellen, da nach wie vor nicht ersichtlich ist, wen die Ministerien überhaupt zur Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf eingeladen haben und ob sie dabei auch ausgewogen unterschiedliche Perspektiven eingeholt haben. 

Zudem wird den Ministerien ein großer Interpretationsspielraum eingeräumt, da nicht definiert ist, was eine „wesentliche“ Einflussnahme auf einen Gesetzesentwurf bedeutet. Zudem wird nicht sichtbar, wenn Lobbyist:innen statt einer Stellungnahme telefonisch oder persönlich Einfluss auf eine Gesetzesentscheidung genommen haben, z.B. durch ein Treffen mit dem/der zuständigen Referent:in. Es bleibt also im Dunkeln, wer tatsächlich in welchem Umfang an der Entstehung von Gesetzen beteiligt war.

  • Fazit:

Die Ampel-Koalition hat die Chance verpasst, einen wirklich aussagekräftigen Lobby-Fußabdruck einzuführen. Dabei ist dies ein so wichtiger Baustein für eine transparentere Politik und war ein zentrales Versprechen der Ampelparteien. 

Letztlich war die Ampelregierung aber sehr zögerlich und nicht mutig genug, eine Reform auf den Weg zu bringen, die Lobbyeinflüsse auf Gesetzgebungsprozesse in ihrem ganzen Ausmaß für die Öffentlichkeit nachvollziehbar macht. Eine geringfügige Änderung der Geschäftsordnung der Ministerien reicht dazu bei weitem nicht aus. Ein echter Lobby-Fußabdruck, der die Politik zu umfassender Lobbytransparenz im Gesetzgebungsprozess verpflichtet, ist eine wichtige Ergänzung zum Lobbyregister, das Unternehmen, Verbände und Vereine zu mehr Transparenz über ihre Lobbyarbeit verpflichtet. Das Potenzial des Lobby-Fußabdrucks, echte Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken, wurde leider nicht ausgeschöpft. 

Daher bleiben wir dran und setzen uns auch in der nächsten Legislaturperiode mit unserer Petition „Wir fordern den Lobby-Fußabdruck ein!“ weiter dafür ein, dass alle Lobby-Spuren auf unseren Gesetzen sichtbar werden!

4. Abgeordnetenbestechung: Endlich strafbar, aber verspätet

  • Im Koalitionsvertrag steht:

„Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten.“ (S. 10)

  • Was hat sich bisher getan:

Lange überfällig, endlich umgesetzt: Seit April 2024 ist die unzulässige Interessenvertretung durch Abgeordnete strafbar, seit Juni 2024 gilt der neue Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Damit sind zum Beispiel verdeckte Absprachen nun illegal. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Nach unserem jahrelangen Engagement für eine Reform des entsprechenden Paragraphen 108e im Strafgesetzbuch ist dies ein großer (wenn auch längst überfälliger) Fortschritt und Erfolg unserer Petition mit über 150.000 Unterschriften. Auch das Oberlandesgericht München und der Bundesgerichtshof teilten unsere Auffassung, dass eine Gesetzesreform unabdingbar ist. Denn im Rahmen der Maskenaffäre konnten sie keine Strafen gegen die beteiligten CSU-Abgeordneten verhängen. Im Gegenteil: Die Abgeordneten durften sogar ihre Gewinne aus den Mauscheleien behalten. Das lag schlicht an einzelnen Formulierungen des entsprechenden Paragraphen, der auf den Fall nicht anwendbar war. Zu den Details hier!

  • Fazit:

Seit der Maskenaffäre 2020/2021 hat es einige Jahre gedauert, bis sich die Bundesregierung auf die dringend notwendige Reform des Strafgesetzbuches einigen konnte. Politische Korruption war damit jahrelang de facto legal. Im Frühjahr 2024 ist damit Schluss, Abgeordnetenbestechung im Rahmen der unzulässigen Interessenwahrnehmung ist endlich illegal. Dass sich auch die EU-Institutionen in die politische Debatte in Deutschland einschalten mussten, zeigt, wie richtig und überfällig die Reform war und dass die Bundesregierung zu lange gezögert hat. Das Beispiel der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung macht deutlich welches Potenzial unsere Petitionen entfalten können. Es lohnt sich, Druck auf die Politik auszuüben und nicht nachzulassen, bis die Politik die entscheidenden Regelungen auf den Weg bringt oder nachbessert.

5. Bundestransparenzgesetz: Ein Symbol des Scheiterns

  • Im Koalitionsvertrag steht:

„Die Informationsfreiheitsgesetze werden wir zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln.“ (S. 11)

  • Was hat sich bisher getan:

Zu wenig und zu spät. Eigentlich wollte das Bundesministerium des Innern (BMI) bis Ende 2022 Eckpunkte vorlegen, wie Staatssekretär Dr. Markus Richter auf einer Konferenz der Datenschutzbeauftragten vollmundig erklärte. Davon ist nichts übrig geblieben. Im Laufe des Jahres 2024 wurde bekannt, dass das BMI einen Referentenentwurf erarbeitet hat. Bis zum Ende der Ampel-Koalition wurde dieser aber weder abschließend abgestimmt noch in den Bundestag eingebracht. Damit hat die Ampel-Koalition eine große Chance vertan, noch in dieser Legislaturperiode ein klares Zeichen für mehr Transparenz und Bürger:innenfreundlichkeit zu setzen und ihr langjähriges Versprechen, das Vertrauen in die Politik zu stärken, endlich einzulösen.

Dabei hatte das große zivilgesellschaftliche Bündnis, dem abgeordnetenwatch.de gemeinsam mit acht weiteren zivilgesellschaftlichen Bündnispartner:innen angehört, darunter die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit und Wikimedia Deutschland, sogar eine Petition mit über 50.000 Unterschriften übergeben und einen Gesetzentwurf formuliert, um den Gesetzgebungsprozess zu unterstützen.

  • Fazit:

Das Vorhaben scheiterte am mangelnden und zu zögerlichen Engagement der Ampelkoalition und insbesondere des BMI. Die mangelnde Einigkeit und Ambition im BMI und in der Bundesregierung für ein Bundestransparenzgesetz sind ein Indiz dafür, dass die Ampelparteien einfach nicht bereit waren, von sich aus den Bürger:innen mehr Einblick in die Arbeit des Staates zu geben. Transparenz und Bürger:innenfreundlichkeit waren der Ampelkoalition nicht wichtig genug, obwohl sich die einzelnen Parteien noch im Koalitionsvertrag für ein solches Gesetz ausgesprochen hatten. Das zivilgesellschaftliche Bündnis wird sich auch in der nächsten Legislaturperiode für ein Bundestransparenzgesetz einsetzen und den gemeinsamen Gesetzesentwurf weiter in die politische Diskussion einbringen.

Die Ampel-Bilanz der verkürzten Legislaturperiode fällt sehr gemischt aus. Zwar wurden im Koalitionsvertrag und in den Wahlprogrammen der Parteien zur letzten Bundestagswahl zahlreiche Verbesserungen bei der Transparenz sowie der Regulierung des Lobbyismus und der Parteienfinanzierung versprochen, doch der große Wurf ist ausgeblieben

Positiv zu vermerken ist, dass die Gesetze zum Lobbyregister und zur Parteienfinanzierung verschärft wurden, dass Abgeordnetenbestechung endlich strafbar ist und dass es zumindest einen Mini-Fußabdruck von Gesetzen auf Regierungsebene gibt. Das zeigt, dass unsere Kampagnen der letzten Jahre und der Druck der Zivilgesellschaft Wirkung auf die Politik zeigen. Unser langer Atem zahlt sich aus - auch wenn es nur in kleinen Schritten vorangeht.

Durch das mangelnde Engagement der Ampel für mehr Transparenz und das Scheitern dieser Koalition ist viel Vertrauen der Bürger:innen in Politik und Parteien verspielt worden. Um dieses Vertrauen zurückzugewinnen und unsere Demokratie in ihren Grundfesten zu stärken, müssen die nächste Bundesregierung und der nächste Bundestag noch mehr Mut zu wirksamen Reformen aufbringen. Konkret sehen wir das Verbot von Unternehmensspenden an Parteien, die Deckelung von Privatspenden und die Einführung einer unabhängigen Transparenz-Kontrolle als dringend notwendige vertrauensbildende Maßnahmen an.

Verbotszeichen über einer Hand, die eine Überweisung über 1.000.000 € ausfüllt

Unternehmensspenden an Parteien verbieten, Privatspenden deckeln!

65.003 Menschen unterstützen die Petition
75.000 Zeichnungen müssen erreicht werden

Diese notwendigen großen Reformen brauchen noch mehr öffentlichen Druck. Deshalb bleiben wir dran und ermutigen Sie: Setzen Sie sich gemeinsam mit uns im Bundestagswahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen mit aller Kraft für eine transparentere und gerechtere Demokratie ein.

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