Windkraft: Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungsgebieten

Der Antrag der SPD wurde in geänderter Fassung angenommen.

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Dafür gestimmt
100
Dagegen gestimmt
6
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 110 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sabine WaschkeSabine WaschkeSPD15 - Fulda II Dafür gestimmt
Portrait von Marius WeißMarius WeißSPD29 - Rheingau-Taunus II Dafür gestimmt
Portrait von Kurt WiegelKurt WiegelCDU20 - Vogelsberg Dafür gestimmt
Portrait von Bettina WiesmannBettina WiesmannCDU38 - Frankfurt am Main V Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich WilkenUlrich WilkenDIE LINKE38 - Frankfurt am Main V Dafür gestimmt
Portrait von Axel WintermeyerAxel WintermeyerCDU33 - Main-Taunus II Nicht beteiligt
Portrait von Janine WisslerJanine WisslerDIE LINKE35 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Karin WolffKarin WolffCDU50 - Darmstadt-Stadt II Dafür gestimmt
Portrait von Andrea YpsilantiAndrea YpsilantiSPD39 - Frankfurt am Main VI Dafür gestimmt
Portrait von Turgut YükselTurgut YükselSPD36 - Frankfurt am Main III Dafür gestimmt

Die SPD forderte unter anderem, dass die Staatsregierung nicht von der neuen Öffnungsklausel im § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches Gebrauch macht.
Vielmehr soll die Regierung festlegen, dass "die Vorgaben des Landesentwicklungsplans vom 27. Juni 2013 gelten, wonach bei der Festlegung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie zu bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu wahren ist und die Zwei-Prozent-Vorgabe je Planungsregion und nicht je Landkreis gilt."
Die regierenden Parteien (CDU und Grüne) fügten in ihrem Änderungsantrag noch einen Absatz hinzu:

"Der Landtag zeigt sich erfreut darüber, dass sich mit diesem Antrag nun auch die Fraktion der SPD zu der bereits im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getroffenen Vereinbarung bekennt".

Der Antrag wurde in der geänderten Fassung angenommen. Lediglich die FDP stimmte dagegen.