(...) Wir sind der Überzeugung, dass ein Grundproblem in dieser Diskussion § 219 a StGB ist. Der Paragraf in seiner derzeitigen Form kriminalisiert Ärztinnen und Ärzte, die Frauen in einer besonderen Notlage sachlich und neutral informieren. Das führt dazu, dass weniger Ärztinnen und Ärzte entsprechende Angebote unterbreiten. (...)