Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Kaya Kinkel | DIE GRÜNEN | 10 - Rotenburg | Dafür gestimmt | |
Irmgard Klaff-Isselmann | CDU | 49 - Darmstadt-Stadt I | Dafür gestimmt | |
Horst Klee | CDU | 31 - Wiesbaden II | Dafür gestimmt | |
Hugo Klein | CDU | 40 - Main-Kinzig I | Dafür gestimmt | |
Wiebke Knell | FDP | 8 - Schwalm-Eder II | Enthalten | |
Eva Kühne-Hörmann | CDU | 3 - Kassel-Stadt I | Dafür gestimmt | |
Gerald Kummer | SPD | 48 - Groß-Gerau II | Dagegen gestimmt | |
Dirk Landau | CDU | 9 - Eschwege-Witzenhausen | Dafür gestimmt | |
Judith Lannert | CDU | 53 - Odenwald | Nicht beteiligt | |
Jürgen Lenders | FDP | 14 - Fulda I | Enthalten | |
Angelika Löber | SPD | 12 - Marburg-Biedenkopf I | Dagegen gestimmt | |
Frank Lortz | CDU | 46 - Offenbach Land III | Dafür gestimmt | |
Heinz Lotz | SPD | 42 - Main-Kinzig III | Nicht beteiligt | |
Daniel May | DIE GRÜNEN | 5 - Waldeck-Frankenberg I | Dafür gestimmt | |
Gerhard Merz | SPD | 18 - Gießen I | Dagegen gestimmt | |
Markus Meysner | CDU | 15 - Fulda II | Dafür gestimmt | |
Klaus Peter Möller | CDU | 18 - Gießen I | Dafür gestimmt | |
Karin Müller | DIE GRÜNEN | 3 - Kassel-Stadt I | Dafür gestimmt | |
Regine Müller | SPD | 8 - Schwalm-Eder II | Dagegen gestimmt | |
Petra Müller-Klepper | CDU | 28 - Rheingau-Taunus I | Dafür gestimmt | |
Handan Özgüven | SPD | 13 - Marburg-Biedenkopf II | Dagegen gestimmt | |
Mürvet Öztürk | fraktionslos | 17 - Lahn-Dill II | Nicht beteiligt | |
Manfred Pentz | CDU | 52 - Darmstadt-Dieburg II | Dafür gestimmt | |
Bodo Pfaff-Greiffenhagen | CDU | 38 - Frankfurt am Main V | Dafür gestimmt | |
Lucia Puttrich | CDU | Nicht beteiligt |
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Änderung des Landeswahlgesetzes gestellt. In dem CDU-Änderungsantrag wird festgelegt, dass die fünf Abgeordneten des Landtages, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, von den im Landtag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen werden.
Außerdem wurden in dem Änderungsantrag die Anpassungen der Wahlkreise, die das abgeänderte Landeswahlgesetz mit sich bringt, begründet.
Die geänderten Wahlkreise können Sie hier beim Landeswahlleiter Hessen einsehen.
Begründet wurde der Änderungsantrag damit, dass im Vorhinein kritisiert wurde, dass die Bestimmung der Mitglieder, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, zu intransparent seien. Zur Änderung der Wahlkreise kam es weil die Anzahl der Wahlberechtigten innerhalb der Wahlkreise zu stark schwankten. Dies sei nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass die Wahlen gleich sein müssen. Aufgrund der stark unterschiedlichen Einwohnerzahl in den vorigen Wahlkreisen haben die Stimmen in den verschiedenen Wahlkreisen nicht die gleiche Wertigkeit. Das ist besonders bei der Wahl der Erststimme (Direktkandidat*in) wichtig. Die zulässige Abweichung von plus/minus 25% der Anzahl der wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis wurde einige Male überschritten, woraufhin die CDU und die Grünen anstrebten, das Landeswahlgesetz zu ändern.
Der Änderungsantrag der CDU wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen angenommen. SPD und Linke stimmten mit "nein", während die FDP-Fraktion sich geschlossen enthielt.
In der Debatte rund um die Änderung des Landeswahlgesetzes wurde von Günther Rudolph (SPD) kritisiert, dass die Bevölkerungszahlen, auf die sich die Änderungen beziehen, veraltet wären, da sie aus dem Jahr 2015 stammen.
Hermann Schaus der Linken äußerte, dass diese Änderungen viel zu kurzfristig vorgenommen werden würden. Nicht mal ein Jahr vor der Wahl seien die Vorbereitungen schon voll im Gange.
Wolfgang Greilich (FDP) lobte, dass im Änderungsantrag festgeschrieben ist, dass die Fraktionen die Abgeordneten für die Wahlkommission vorschlagen und nicht der Landtagspräsident. Jedoch prangerte auch er die Verfahrenweise in der Gesetzgebung an. CDU und Grüne seien vorrangig am Machterhalt interessiert gewesen und weniger daran, die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze zu erfüllen.