Hamburg - Fragen & Antworten

Portrait von Sina Imhof
Antwort von Sina Imhof
Bündnis 90/Die Grünen
• 06.05.2024

Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.

Portrait von Kazim Abaci
Antwort von Kazim Abaci
SPD
• 07.05.2024

Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Nach dem 7. Oktober 2023 hat Hamburg als einzige Stadt alle islamistischen und anti-israelischen Demonstrationen mittels Allgemeinverfügung untersagt.

Portrait von Urs Tabbert
Antwort von Urs Tabbert
SPD
• 17.09.2024

Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Demos müssen in Deutschland im Übrigen nicht „gestattet“ werden, sondern sind nach Artikel 8 Grundgesetz grundsätzlich zulässig, wenn nicht gegen Verbote und Auflagen verstoßen wird.

Portrait von Sonja Lattwesen
Antwort von Sonja Lattwesen
Bündnis 90/Die Grünen
• 04.11.2024

Es ist schwer erträglich, dass derartiges demokratiefeindliches Gedankengut auf der Straße geäußert wird. Doch jenseits der berechtigten und nachvollziehbaren Empörung ist bei der Bewertung derartiger Demonstrationen der Blick auf das Grundgesetz von entscheidender Bedeutung.

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