Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.
Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Nach dem 7. Oktober 2023 hat Hamburg als einzige Stadt alle islamistischen und anti-israelischen Demonstrationen mittels Allgemeinverfügung untersagt.
Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Demos müssen in Deutschland im Übrigen nicht „gestattet“ werden, sondern sind nach Artikel 8 Grundgesetz grundsätzlich zulässig, wenn nicht gegen Verbote und Auflagen verstoßen wird.
Es ist schwer erträglich, dass derartiges demokratiefeindliches Gedankengut auf der Straße geäußert wird. Doch jenseits der berechtigten und nachvollziehbaren Empörung ist bei der Bewertung derartiger Demonstrationen der Blick auf das Grundgesetz von entscheidender Bedeutung.