Frage von Doris E. • 25.04.2024
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Prinzipiell können wir uns als SPD mehr direkte Beteiligung, auch auf Bundesebene vorstellen. Allerdings lässt dies die Verfassung in der derzeitigen Form nur in absoluten Ausnahmefällen die Verfassung betreffend zu.
Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, wenn sie an die jeweils maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze anknüpfen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist rechtlich ein einvernehmliches Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus aber nicht verwehrt.
Über eine Beendigung der Förderung von Kinderwunschbehandlungen ist uns nichts bekannt.