Frage von Anne K. • 17.07.2024
![Janosch Dahmen Foto Dr. Janosch Dahmen MdB](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/2021-06-03janoschdahmen1648-1.jpg?itok=DjeCZM9X)
Antwort ausstehend von Janosch Dahmen Bündnis 90/Die Grünen
Die Verbesserungen für Bestandsrentnerinnen und Bestandrentner gelten nur für Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben. Wenn Ihr Lebensgefährte seit 1999 eine EM-Rente erhält, hat er keinen Anspruch auf den Zuschlag.
Die von Ihnen angesprochen Änderung bedarf einer Änderung der Verordnung. Das Verfahren zur Änderung ist im Gange.