Sehr geehrter Herr Langenfeld,
ich bedanke mich für Ihr freundliches Schreiben vom 1.9.2005. Mit Interesse habe ich die von Ihnen genannten Beiträge zum Thema "häusliche Gewalt" zur Kenntnis genommen.
Sehr geehrter Herr Langenfeld,
ich bedanke mich für Ihr freundliches Schreiben vom 1.9.2005. Mit Interesse habe ich die von Ihnen genannten Beiträge zum Thema "häusliche Gewalt" zur Kenntnis genommen.
Sehr geehrter Herr Preuss,
Meine Meinung zu Frage 1: Ja.
Und zu Frage 2: Ebenfalls Ja.
Liebe Grüße,
Carsten Labudda
Sehr geehrter Herr Preuss,
Liebe Frau Langenfeld,
vielleicht darf ich auf eine objektive Instanz hinweisen:
Liebe Sofia Shaw,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrte Frau Becker,