Frage von Robert S. • 05.07.2024
![Carl-Bernhard von Heusinger Carl-Bernhard von Heusinger](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/%C2%A9%2BJanine%2BEscher_CarlBvonHe1478.jpg?itok=A7XVJHlT)
Antwort ausstehend von Carl-Bernhard von Heusinger Bündnis 90/Die Grünen
Die CDU/CSU-Fraktion fordert danach, dass aufgrund der Wertsteigerung bei Immobilien in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 Prozent die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro, für Kinder auf 660.000 Euro, für Enkelkinder auf 330.000 Euro, für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro und für übrige Personen auf 33.000 Euro angehoben werden müssen.
Derzeit ist für mich noch nicht abschätzbar, wann und wie das Gericht entscheiden wird.
Bitte kontaktieren Sie dazu, im Interesse einer möglichst detaillierten und genau umschriebenen Antwort, den Arbeitskreisleiter für Außenpolitik unserer Bundestagfraktion, Herrn Matthias Moosdorf, MdB