Frage von Anita L. • 21.10.2022
Antwort ausstehend von Karin Prien CDU
Die Einschränkung der Bürgerbegehren war ein Koalitionskompromiss. Sind nicht verboten, wie das laufende Bürgerbegehrung gegen die Gesetzesänderung zeigt.
Aus Studienergebnissen zu Covid-19 werden wir gebotene Folgerungen ziehen, sowohl hinsichtlich des Infektionsschutzes als auch der sogenannten Long-Covid-Folgen, als auch mit Blick auf die weiteren klinischen Aspekte der Krankheit
Wir wissen alle, dass Wolfgang Kubicki gern pointiert und überspitzt formuliert, um für eine politische Angelegenheit, die ihm am Herzen liegt, Aufmerksamkeit zu erlangen
Wir nehmen die Sorgen der Bürger*innen, wie diese Energiekrise überstanden werden kann, sehr ernst und drängen unsererseits auf Lösungen