(...) Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Dies schließt natürlich die Aufgabe der Gefahrenabwehr eiGefahrenabwehrrdnungsrecht zum Bereich der klassischen Gefahrenabwehr gehört. Sofern die Behörde eine durch bauliche Anlagen hervorgerufene Gefahr für geschützte Rechtsgüter feststellt, hat sie zu entscheiden, ob ihr Einschreiten zur Gefahrenabwehr erforderlich ist und wenn ja, welches gesetzliche Mittel sie dabei anwendet. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Gerhard R. • 10.02.2017
Antwort von Kirsten Eickhoff-Weber SPD • 10.03.2017
Frage von Birgit H. • 09.02.2017
Antwort ausstehend von Ralf Stegner SPD
Frage von Gerhard R. • 08.02.2017
Antwort von Burkhard Peters Bündnis 90/Die Grünen • 12.04.2017
(...) eine Legalisierung von Schwarzbauten kann es im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht geben, sondern grundsätzlich nur – sofern das Gebäude materiell genehmigungsfähig ist - mittels einer Baugenehmigung. (...)
Frage von Olaf W. • 03.02.2017
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Frage von Gerhard R. • 31.01.2017
Antwort ausstehend von Sven Krumbeck PIRATEN
Frage von Gerhard R. • 26.01.2017
Antwort von Regina Poersch SPD • 31.01.2017
(...) Dieses hat aus meiner Sicht aber auch etwas mit dem Verständnis für die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu tun. In Schleswig-Holstein war die Einführung des Baufreistellungsverfahrens auch ein Ausdruck dafür, dass der Staat seinen Bürgern nicht grundsätzlich misstraut, sondern zunächst davon ausgeht, dass sie sich rechtstreu verhalten und die Regeln, hier die des Baurechts, befolgen. Dieses Vertrauen ist auch in den allermeisten Fällen berechtigt. (...)