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Sven Krumbeck
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Sven Krumbeck von Gerhard R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Krumbeck,

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland Genehmigungsfreistellungen
für kleine und mittlere Wohngebäude abgeschafft. Vorher gab es von der dortigen Ingenieurkammer eine Stellungnahme:

www.ikbaunrw.de/service/politische-stellungnahmen/

Grundsätzlich stimmt die Ingenieurkammer-Bau mit der Landesregierung darin überein, dass sich das Freistellungsverfahren in seiner bisherigen Form nicht bewährt hat.

In den Dienstbesprechungen des Ministeriums für Bauen, Wohnung,Stadtentwicklung und Verkehr(MBWSV) mit den unteren Bauaufsichtsbehörden der Kommunen haben sich in der Vergangenheit verstärkt Hinweise auf baurechtswidrige Bauzustände im Kontext von Bauvorhaben gezeigt, die unter missbräuchlicher Ausnutzung des Bauanzeigeverfahrens genehmigungsfrei errichtet worden sind. In diesem Zusammenhang ist es in der Vergangenheit zunehmend zu Streitfällen zwischen den unteren Bauaufsichten und Bauherren gekommen, an deren Ende eine wachsende Zahl von Änderungs- und auch Rückbauverfügungen der Gemeinden standen. Insgesamt erwächst den Kommunen hieraus ein beträchtlicher zusätzlicher Arbeitsaufwand, der den personal ausgedünnten Bauämtern nicht für die zügige Bearbeitung etwa von Bauanträgen zur Verfügung steht. Dies steht dem Ziel verkürzter Baugenehmigungsverfahren von Wohngebäuden besonders in den angespannten Wohnungsmärkten, nicht zuletzt im Bereich des dringend benötigten mietpreisgünstigen und/oder sozial geförderten Wohnungsbaus eindeutig entgegen.

Sollen Schleswig-Holstein(und andere Bundesländer) die in NRW gemachten Erfahrungen zum Anlass nehmen, die Auswirkungen des Freistellungsverfahrens in ihrem Bereich zu überprüfen? Falls ja: Stichprobenweise Kontrollen der Wohnungen mit Genehmigungsfreistellung im Jahre 2016?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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