Frage von Mario M. • 28.04.2024
Antwort von Anke Rehlinger SPD • 28.05.2024
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.
Im Saarland wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch Anpassungen der Besoldungsgesetze bereits umgesetzt.
Das Saarland sieht nach wie vor einige Verbesserungsansätze für das Cannabisgesetz.
Das Saarland hat sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen, da wir einige Verbesserungsansätze für den Gesetzesentwurf sahen.
Im Saarland ist die Mehrheit der Beamtinnen und Beamte in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfeanspruch versichert.