Sehr geehrte Frau Rehlinger, könnte das Saarland im Zuge der Kindergrundsicherung, Bedingungen zumindest auf Landesebene einführen, welche die Bildungsungleichheit abbauen? MFG M. P.
Sehr geehrte Frau Rehlinger, ich würde es sehr begrüßen, wenn im Zuge der Kindergrundsicherung das Geld auch im Sinne von kulturellen Gütern (vgl. Bourdieu) bei den Jugendlichen und Kindern ankommt. In Anbetracht der aktuellen Forschung ist ein Teil der aktuellen Bildungsungleichheit auf einen geringen Wortschatzerwerb bis zur Einschulung in die Grundschule zurückzuführen. Hierzu würde ich vorschlagen, die Kindergrundsicherung an die Pflicht zu koppeln, eine Kindertagesstätte im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche zu besuchen.
Als weiteren Hebel würde ich den Vorschlag machen, die Kindergrundsicherung an einen Besuch einer Bildungseinrichtung zu koppeln. Wird eine Bildungseinrichtung nicht besucht, so muss diese die Möglichkeit haben, das unentschuldigte Fehlen melden zu können. Allerdings sollten die Erziehungsberechtigten nicht sanktioniert sondern konditioniert werden, in dem die Kindergrundsicherung lediglich zurückgehalten wird, bis ein Bildungsziel wieder erreichbar ist