Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort ausstehend von Nadia Schindelhauer SPD
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhängerinnen und Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Zum aktuellen Zeitpunkt erachten wir ein Verbotsverfahren nicht als zielführend. Stattdessen glauben wir, dass der inhaltliche Diskurs und politische Streit mit dieser Partei in den Parlamenten geführt werden sollte.