Frage von Werner B. • 06.07.2024
Antwort von Doris Ahnen SPD • 12.07.2024
Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird.
Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert danach, dass aufgrund der Wertsteigerung bei Immobilien in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 Prozent die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro, für Kinder auf 660.000 Euro, für Enkelkinder auf 330.000 Euro, für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro und für übrige Personen auf 33.000 Euro angehoben werden müssen.
Derzeit ist für mich noch nicht abschätzbar, wann und wie das Gericht entscheiden wird.