Frage von Peter M. • 29.07.2021
Antwort ausstehend von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
die Regelungen im rheinland-pfälzischen Beamten- und Laufbahnrecht eine angemessene und ausreichende Durchlässigkeit zu.
Aus diversen Gründen ist es tatsächlich so, dass die regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen vor Ort sinnvoll und erforderlich erscheint.
Das Ausrufen des Katastrophenfalls als Reaktion auf die steigenden Pegel obliegt dem zuständigen Krisenstab und dem Landrat.