(...) Die Stadt Essen erhebt aufgrund des Ihnen bekannten Ratsbeschlusses bis heute de facto lt;stronggt;keine Straßenausbaugebühren von Kleingärtnernlt;/stronggt;. Die vom Landtag beschlossene Änderung des § 76 GO NRW hat dazu geführt, dass trotz Nothaushalt die Stadt Essen auch nicht von der kommunalen Finanzaufsicht gezwungen werden kann diese Beiträge einzuziehen. (...)
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(...) Nach den mir vorliegenden Informationen hat der Rat der Stadt Essen am 28.04.2010 die Verwaltung einstimmig aufgefordert, die ergangenen Bescheide bis zum Vorliegen einer tragfähigen Lösung ruhen zu lassen. (...) Dieser wurde unmissverständlich aufgefordert, das KAG so zu ändern, dass die Kleingärtner keine Straßenausbaubeiträge leisten müssen. (...)
(...) Nach meinem Kenntnisstand hat der Rat der Stadt Essen im Jahr 2010 eine Stundung der Beträge für den kommunalen Straßenbau beschlossen. Dennoch wurden den lt;stronggt;Kleingärtnerlt;/stronggt; nun entsprechende Kostenbescheide zugesandt. Diesen Zustand empfinde ich als empörend. (...)
(...) Die Stadt Essen erhebt aufgrund des Ihnen bekannten lt;stronggt;Ratsbeschlusseslt;/stronggt; bis heute de facto keine lt;stronggt;Straßenausbaugebührenlt;/stronggt; von Kleingärtnern. Die vom Landtag beschlossene Änderung des § 76 GO NRW hat dazu geführt, dass trotz Nothaushalt die Stadt Essen auch nicht von der kommunalen Finanzaufsicht gezwungen werden kann diese Beiträge einzuziehen. (...)