Frage an Dieter Hilser von Heinz H. S. bezüglich Familie
An alle Landtagsabgeordneten und Kandidaten zur Landtagswahl 2012 aus Essen
Frage:
In allen Großstädten des Ruhrgebietes verzichten die Gemeinden aus sozialen Gründen auf die Erhebung der Straßenausbaukosten von Kleingärtnern. In Essen ist sozial kein Thema. Kleingärten sind aber in der Verfassung des Landes NRW besonders aufgeführt. In Essen sollen die Kleingärtner 2-mal bezahlen. Einmal dort wo sie wohnen über die Miete und das zweite Mal dort wo sie die Kleingärten haben. Der Villenbesitzer in Bredeney oder Werden zahlt nur einmal, denn er hat seinen Garten neben seiner Villa. Aus sozialen Gründen fragen wir Sie, ist das gerecht? Der Kleingärtner hat kein Eigentum und lebt gerade in Essen nur von Rente und kleinem Einkommen. Die meisten Kleingärtner haben wir in den ärmeren Gebieten Essens (Katernberg, Altenessen, Kray usw.).
Danke für Ihre Antwort noch vor der Wahl und bitte berücksichtigen Sie, dass gerade Klein-gärten nach dem Bundeskleingartengesetz unter dem besonderen Schutz der Verfassung des Landes NRW stehen.
Sehr geehrter Herr Schuster,
wie sie wissen, setzen wir und seit langem für eine Änderung im Sinne der Kleingärtner ein. Sie erinnern sich sicher, dass es die Essener SPD-Ratsfraktion war, die in dieser Frage als erstes die Initiative ergriffen hat.
Die Stadt Essen erhebt aufgrund des Ihnen bekannten Ratsbeschlusses bis heute de facto keine Straßenausbaugebühren von Kleingärtnern. Die vom Landtag beschlossene Änderung des § 76 GO NRW hat dazu geführt, dass trotz Nothaushalt die Stadt Essen auch nicht von der kommunalen Finanzaufsicht gezwungen werden kann diese Beiträge einzuziehen.
Der Landesverband der Kleingärtner hatte sich zu dieser Änderung sehr positiv geäußert.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hilser