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Hierbei wird, so ist dem Schreiben zu entnehmen, in keiner Weise von einem Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Informationsfreiheitsanspruch gesprochen.
Durch die bestehende Anonymität des Antragsstellenden ist für das Ministerium jedoch nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um eine natürliche Person handelt oder um eine Personengruppe oder juristische Person, die nicht antragsberechtigt ist.
Die Novelle des Tierschutzgesetzes wird nach meinen letzten Informationen Ende September im Bundestag beraten und es ist demnach vorgesehen, dass sie zu Ende Dezember in Kraft tritt. Die zuständigen Fachpolitiker auf Bundesebene werden im Zuge der Beratungen und Anhörungen alles dafür tun, zu einem guten Ergebnis kommen und damit konkrete und praktikable Verbesserungen zum Tierschutz zu erreichen.