Sehr geehrter Herr Vanselow,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir auch per Email zukommen ließen. Eine Antwort auf diese Frage haben Sie entsprechend per Rückantwort auf Ihre Email erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Vanselow,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir auch per Email zukommen ließen. Eine Antwort auf diese Frage haben Sie entsprechend per Rückantwort auf Ihre Email erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kist,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Landtagsabgeordneter kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten.
(...) Zu Ihrer Frage nach Demonstrationen in NRW: Demonstrationen müssen nach dem Versammlungsgesetz nicht genehmigt werden. Demonstrationen und Versammlungen stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit, die in Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. (...)
Jeder halbwegs an der Sache Interessierte weiß durch mehrere Pressemitteilungen, dass diese gestellte Frage demagogisch, weil unbegründet, ist.
(...) Im Zusammenhang mit den aktuellen Ereigniaktuellen Ereignissen in der Türkeihlreiche Versammlungen gegeben. Hierbei handelte es sich nach den hier vorliegenden Informationen um Fälle der Spontanversammlung als Sofortversammlung oder als Eilversammlung. (...)
(...) Hierbei handelte es sich nach den hier vorliegenden Informationen um Fälle der Spontanversammlung als Sofortversammlung oder als Eilversammlung. Das Erfordernis einer Anmeldung bestand demnach nicht. (...)