Frage von Heiko F. • 07.03.2014
Antwort ausstehend von Dirk Schlömer SPD
(...) Grundsätzlich ging es bei dem anhängigen Verfahren um das Streikrecht von verbeamteten Lehrern. In der Urteilsbegründung führte das Bundesverwaltungsgericht überdies aus: (...)
(...) selbstverständlich haben die Mitglieder der Regierungsfraktionen das Urteil zur Kenntnis genommen. Es befasst sich mit der Frage des Streikrechts für Beamte und am Rande auch mit der Beamtenbesoldung. (...)
(...) Sie interpretieren zum einen das Bundesverwaltungsgericht falsch und ihre Fragestellung an mich ist ebenfalls nicht korrekt. Da es keinen finanziellen Betrug an den Beamten gibt wird es auch nicht die von Ihnen angefrate Konsequenz geben. (...)