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Frage von Heiko F. •

Frage an Dirk Schlömer von Heiko F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schlömer,
auch Sie haben im vergangenen Jahr für gegen die Besoldungsanpassung gestimmt, obwohl sämtliche Sachverständige Ihr Vorhaben als verfassungswidrig beurteilt hatten. Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Tagen zu dieser Frage eine klare Entscheidung getroffen.

Das Gericht hat, ich zitiere wörtlich, bemerkt:

"Die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern sind verfassungsrechtlich gehindert, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt, abzukoppeln".

Die Frage nach Konsequenzen ist nun evident, dies wird auch öffentlich so wahrgenommen.

http://www.derwesten.de/wirtschaft/urteil-verhagelt-der-nrw-landesregierung-den-karneval-id9055181.html

http://www.dbb-koeln.de/bundesverwaltungsgericht-bestatigt-verfassungswidrigkeit-der-besoldungsrunde-20132014/

http://www.presseportal.de/pm/55903/2676678/waz-nrw-sonderopfer-fraglicher-denn-je-kommentar-von-tobias-blasius

Ich frage Sie:
Halten Sie Ihre Entscheidung noch immer für verfassungskonform?
Wird diesem klaren Urteil nun bald eine Besoldungsanpassung in NRW folgen?
Halten Sie es angesichts der klaren Äußerung der letzten VG-Instanz für angemessen und zumutbar, alle Individualverfahren ausurteilen zu lassen?

Für eine aufrichtige Antwort wäre ich dankbar.
Beste Grüße
Heiko Fengels

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Antwort ausstehend von Dirk Schlömer
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