(...) Was die Beantwortung Ihrer Fragen betrifft, so möchte ich Sie an die ARGE bei Ihnen vor Ort verweisen. (...)
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(...) A) Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Linikotinhaltigeur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. (...)
(...) Dies hat aber entgegen Ihrer Formulierung nicht zu einem Verbot durch das Ministerium geführt. Nikotinhaltige Liquids die eine Wirkung auf den Körper haben, fallen nach geltendem Recht unter das Arzneimittelgesetz. (...)
(...) Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. (...)
(...) Die Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften liegt grundsätzlich bei den zuständigen Landesbehörden. (...)