Frage von Denise K. • 18.10.2010
Antwort ausstehend von Hamide Akbayir DIE LINKE
(...) Die Höhe der Vergütung für Hebammenleistungen für Privatversicherte liegt in der Zuständigkeit des Landes. Die Privatgebührenordnung befindet sich derzeit im Novellierungsverfahren. (...)
(...) Also kurz und eindeutig: Für Berufspolitiker halte ich eine Ausweitung der Offenlegung für richtig und notwendig, bei ehrenamtlich tätigen Mandatsträgern lehne ich dies klar ab. (...)