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Hannelore Kraft
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Frage von Lars G. •

Frage an Hannelore Kraft von Lars G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kraft,

ich gebe zu, als ehemaliger langjähriger SPD wähler stehe ich der derzeitigen SPD recht skeptisch gegenüber, was z.B. deren Avancen an die Linke angeht oder der Geldausgabe und Verteilmentalität. Sie wirken auf mich allerdings wie eine entscheidungsstarke und geerdete Politikerin. Daher würde mich interessieren, wie Sie zu der derzeitigen Situation der Hebammen stehen. Auf Grund von nahezu stagnierenden Gehältern und drastisch zunehmenden Haftpflichbeiträgen schwindet von Jahr zu Jahr die Möglichket der ausserklinischen Geburt, die erheblich günstiger ist für das Gesamte Gesundheitssystem. Mal abgesehen davon, dass es eine durchaus schönere Art der Geburt ist und auch risikoärmer, was zahlreiche Studien belegen.

Ich fände es klasse, wenn sie den verband deutscher Hebammen unterstützen könnten. Denn es ist erschütternd, dass niedergelassenen Kassenärzte eine Erhöhung der Ärztehonorare von einer Milliarde Euro jährlich erhalten und im Vergleich dazu das Gesamtbudget des GKV (Krankenkassenvereinigung) für Hebammenhilfe gerade einmal 360 Millionen Euro pro Jahr ausmacht. (Das ist nicht nur Herrn Roesler sondern auch in den Vorjahren Frau Schmidt zu verdanken.)

Ich würde mich freuen, Ihre Meinung zu dem Thema zu erfahren und ggf Sie für die Unterstützung der Hebammen gewinnen zu können.

mfG

Lars Goebel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lars Goebel,

Sie kritisieren die Einkommenssituation der Hebammen, die u.a. durch drastisch zunehmende Haftpflichtbeiträge belastet sei.

Tatsächlich sind die Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe in den vergangenen zwölf Jahren von 770 DM pro Jahr auf nunmehr durchschnittlich 3.700 € gestiegen. Zur Begründung für die enorme Erhöhung werden nicht eine höhere Anzahl von „Schadensereignissen,“ sondern gestiegene Schadenssummen im einzelnen Haftungsfall angeführt.

Auf die Vergütung von Hebammenleistungen für gesetzlich Versicherte hat die Landesregierung keinen unmittelbaren Einfluss. Sie richtet sich nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V. Dieser Vertrag wird zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Berufsverbänden geschlossen.

Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes hat sich am 5. September und am 29. Oktober 2010 schriftlich an den Bundesminister für Gesundheit gewandt. Mit diesen Schreiben wurde er um seine Einschätzung von Lösungsmöglichkeiten in der Frage der Haftpflichtprämie für freiberufliche Hebammen gebeten. Über die Bemühungen der Landesregierung um eine Verbesserung der Situation der Hebammen wurde der Deutsche Hebammenverband e.V. informiert.

Jüngsten Pressemitteilungen habe ich entnommen, dass das Bundesgesundheitsministerium den Hebammen mit einer gesetzlichen Regelung entgegenkommen will. Hierdurch soll die Steigerung der Haftpflichtprämien bei den künftigen Verhandlungen mit den Krankenkassen stärker berücksichtigt werden.

Die Höhe der Vergütung für Hebammenleistungen für Privatversicherte liegt in der Zuständigkeit des Landes. Die Privatgebührenordnung befindet sich derzeit im Novellierungsverfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Kraft