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(...) Daher ist es auch üblich mit der TA Lärm zu arbeiten, die für die verschiedenen Baugebiete Tages- und Nachtwerte vorgibt, die als Grenze des Zumutbaren gelten. Im Ergebnis ist in der Nähe von Gewerbe- und Industriegebieten mehr Lärm zumutbar, als bei Mischgebieten, allgemeinen oder gar reinen Wohngebieten. Die Nennung einer wissenschaftlich nicht herleitbaren Pauschalangabe von 1500 Metern hat angesichts dieses differenzierten Systems zu Irritationen geführt und wurde daher nun gestrichen. (...)
(...) Bei einer allgemeinen Vorprüfung ist zu prüfen, ob hinsichtlich Art, Größe und Standort mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist und deswegen eine UVP durchgeführt werden muss. Je näher der Wert an der Schwelle von 20 Anlagen liegt, bei der eine UVP automatisch verpflichtend ist, um so eher ist von möglichen erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen. (...)
(...) Tierschutz ist in der Landesverfassung verankert und findet starke Beachtung in der Öffentlichkeit. In der Landwirtschaft müssen hohe Tierschutznormen erfüllt werden. Eine Verschärfung würde zu einer Benachteiligung menschlicher Belange führen. (...)
(...) Fest steht: Tierschutzverfehlungen werden von den Behörden konsequent verfolgt und geahndet. Leider sind dabei in den letzten Jahren oft kleinere Betriebe negativ aufgefallen. (...)
(...) Wir haben als Fraktion und auch ich in Person haben gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung gestimmt, weil im Gegensatz zu sonstigen, vergleichbaren Umsetzungen von EU-Recht eine Rückwirkungsfrist von 3 Jahren gilt. In diesem Fall will die Landesregierung die Rückwirkung aber auf 8 Jahre verlängern, also rückwirkend bis zum Jahr 2003. (...)