Frage von Benedikt R. • 14.09.2022
Antwort von Rainer Fredermann CDU • 15.09.2022
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung im Sinne der Beamtinnen und Beamten.
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung im Sinne der Beamtinnen und Beamten.
Die Niedersächsische Landesregierung vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes nicht vorliegt.
Wir wollen die Zusammenarbeit der Vereine und die Vermittlung von ehrenamtlichen Engagement über die Ehrenamtsagenturen stärker fördern.