(...) Was mir fehlt sind belastbare Fakten. Insbesondere Ausagen der Art: In der Kommune A sind nach der Einführung mit einem Steuersatz von X%, Y von Z Zweitwohnsitze zu Erstwohnsitzen geworden. Das Steueraufkommen verteilt sich wie folgt auf die Klassen... (...)
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(...) Dazu bedarf es jeweils einer entsprechenden Satzung. Davon haben in Niedersachsen mehrere Städte und insbesondere Großstädte wie Hannover in Bezug auf die Besteuerung von Zweitwohnungen Gebrauch gemacht. Grundsätzlich könnte das Land diese Möglichkeit einschränken, wie es beispielsweise der Freistaat Bayern getan hat. (...)
(...) Es darf nicht nur Bürger mit geringeinkommen versteuern, sondern auch die Besitzer mit Höheren Einkommen. Spekulanten und Bänker müssen gesondert und sorgfältig zum versteuern Ihre Einnahmen bieten. Auch Illegalität und Honorare müssen auch offenlegen und versteuern. (...)
(...) Die Zweitwohnungssteuer ist ein Finanzierungsinstrument der Kommunen. Auf kommunaler Ebene sehe ich dieses Instrument als nicht fragwürdig an. (...)