Frage an Editha Westmann von Jürgen K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Lohrberg,
werden Sie sich dafür einsetzen die Möglichkeit abzuschaffen, dass in Niedersachsen eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird?
Alternativ ggf. die abgeschwächte bayerische Variante?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Keitel
Sehr geehrter Herr Keitel,
ich persönlich lehne eine Zweitwohnungssteuer ab. § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erlaubt den Gemeinden und Landkreisen eigene Steuern zu erheben. Dazu bedarf es jeweils einer entsprechenden Satzung. Davon haben in Niedersachsen mehrere Städte und insbesondere Großstädte wie Hannover in Bezug auf die Besteuerung von Zweitwohnungen Gebrauch gemacht. Grundsätzlich könnte das Land diese Möglichkeit einschränken, wie es beispielsweise der Freistaat Bayern getan hat. Die Entscheidung, was und wie hoch bestimmte Sachverhalte besteuert werden sollen, treffen die gewählten Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte. Mit diesen Entscheidungen müssen wir Landespolitiker nicht immer einverstanden sein. Dennoch sollten wir meines Erachtens nach, diese Entscheidungen respektieren und nicht von "oben" den Kommunen hineinregieren. Die betroffenen Gemeinden finanzieren sich durch diese Steuern auch teilweise. Für den Fall der Übertragung zusätzlicher Aufgaben hat sich das Land inzwischen dazu verpflichtet, die Gemeinden und Kreise zu entschädigen.
Für den Fall, dass bestimmte Einnahmen den Gemeinden verboten würden, könnten diese mit gewissen Recht ebenfalls Ersatzzahlungen verlangen. Dadurch würden aber die Städte und Gemeinden benachteiligt, die keine Zweitwohnungssteuer erhoben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Editha Lorberg