Als pauschaler Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die gestiegenen Verbraucherpreise soll den Beamtinnen, Beamten, den Richterinnen und Richtern im Jahr 2024 in drei Schritten eine nach § 3 Nr. 11c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuerfreie Sonderzahlung gewährt werden
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Frage von Bernd R. • 24.05.2024
Antwort von Heiko Kasseckert CDU • 24.05.2024
Frage von Susanne M. • 23.05.2024
Antwort von Thomas Hering CDU • 24.05.2024
Ein Sockelbetrag könnte dazu führen, dass der Abstand zu den nächst höheren Besoldungsgruppen (also diejenigen, die dann nur knapp über dem Sockelbetrag liegen) ebenfalls einen Verstoß gegen das sog. Abstandsgebot darstellen.
Frage von Luca S. • 23.05.2024
Antwort von Thomas Hering CDU • 24.05.2024
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs ist hier eindeutig; Auszahlung mit den Juni-Bezügen. Also soll dies Ende Mai für die Landesbeamten erfolgen. Inwieweit die Umsetzung in allen Kommunen zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann, vermag ich nicht abzuschätzen.
Frage von Celine H. • 21.05.2024
Antwort von Gerhard Bärsch AfD • 22.05.2024
Der Staat muss die elterliche Betreuung genauso finanziell unterstützen wie Kitas und Tagesmütter.
Frage von Thomas A. • 21.05.2024
Antwort von Thomas Hering CDU • 21.05.2024
Allein mit Blick auf die Steuerfreiheit der Inflationsausgleichszahlung ist Auszahlung in diesem Jahr erforderlich.
Frage von Marco R. • 19.05.2024
Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU