Frage von Gabi K. • 29.03.2022
Antwort von Sabine Waschke SPD • 07.04.2022
Wir müssen stets alle Kinderrechte im Auge behalten, z.B. dem Recht auf Eltern, Beteiligung, Geborgenheit oder dem Recht auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch
Wir müssen stets alle Kinderrechte im Auge behalten, z.B. dem Recht auf Eltern, Beteiligung, Geborgenheit oder dem Recht auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch
Es ist unangemessen, gegenüber den Antragsstellenden mit ihren berechtigten Anliegen zu reagieren, indem man auf die ebenso notwendige Bearbeitung von Anträgen auf Coronahilfe verweist.
Es ist zutiefst bedauerlich, dass die Verzögerungen bei den Einbürgerungen während der Corona-Pandemie stark zugenommen haben.
Die Umsetzung von Maßnahmen gegen nicht in Deutschland ansässige Anbieter stellen jedoch zum einen technisch besondere Herausforderungen dar, zum anderen gibt es verfassungsrechtliche Grenzen