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Portrait von Astrid Wallmann
Antwort von Astrid Wallmann
CDU
• 27.08.2013

(...) Zunächst sind die rechtlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen: Zwingende Zugangsvoraussetzung für das Lehramt an beruflichen Schulen ist nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5), Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995 i.d.F. (...) Wir werden daher im Falle einer entsprechenden Ressortverantwortung die Einbringung einer hessischen Initiative bei der Kultusministerkonferenz prüfen und gemeinsam mit den Universitäten an einer Lösung arbeiten, die im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen entsprechende Aufstiegsmöglichkeiten der Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer durch den berufsbegleitenden Erwerb der Qualifikation für das erforderliche Zweitfach im Rahmen eines verkürzten Studiums vorsieht. (...)

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