Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort ausstehend von Ekkehard Wysocki SPD
wir Grüne sind klar für die Prüfung eines Verbotes [...] das ist aber Aufgabe und Zuständig der Sicherheitsbehörden und nicht des Parlaments
Die Gruppe Muslim Interaktiv sollte verboten werden, auch wenn Demonstrationen erlaubt sein müssen.
§ 21 des Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG), regelt bereits jetzt, dass Hunde nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet oder ausgebildet werden dürfen. Ausbildungen, die eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit zum Ziel haben, sind dementsprechend nicht erlaubt.