(...) Denken Sie nur an den Zwang zur Vorratsdatenspeicherung, der nach den geschlossenen Verträgen überhaupt nicht im Zuständigkeitsbereich der EU liegt, aber trotzdem vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden ist. Auch dafür musste eine absurde Auslegung des Wettbewerbsrechts herhalten. (...)
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(...) Dabei müssen jedoch die Anforderungen an die beitrittswilligen Staaten, wie sie in den “Kopenhagener Kriterien” definiert sind, unbedingt erfüllt werden. (...) In diesem Sinne stehen wir für verlässliche und faire Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sowie für eine EU, die ihrer besonderen Verantwortung für den westlichen Balkan nachkommt. (...)
(...) Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist damit eine demokratisch legitimierte Verfassung und ist für das gesamte deutsche Volk in den heutigen Grenzen Deutschlands gültig. (...)
(...) das Grundgesetz ist für mich in allen seinen Passagen bindend. Ich vertrete die Auffassung, dass bei Abgabe wesentlicher Kompetenzen von Deutschland an die EU sowie bei der Erweiterung der EU um andere Staaten ein Volksentscheid stattfinden sollte. Selbst wenn es noch keine EU-Verfassung gibt, sollte das Volk bei wesentlichen Entscheidungen, die unser Grundgesetz tangieren oder wesentlichen Einfluss auf unseren Staat haben, befragt werden. (...)
(...) Sollte es aber zur Umsetzung des Artikels 146 GG kommen würde ich mich stark machen, dass unbedingt wieder ein Bezug auf den lebendigen GOTT in die Verfassung kommt, so wie in der Präambel es noch geltenden Grundgesetzes. Uns Deutschen muss auch für zukünftige Generationen bewusst sein, dass nur eine demütige Haltung gegenüber unserem Schöpfergott uns die Freiheit und der erreichte Wohlstand erhalten bleibt. Eine erneute Abkehr von GOTT, wie 1933, würde uns erneut den Segen Gottes rauben. (...)